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Für eine neue Energie und Verkehrskultur

Photovoltaik im Verkehr

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15 Fragen; 15 unqualifizierte Antworten

Frage 1:

Wie beurteilt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Nutzen der Solarenergie im Verkehr unter besonderer Berücksichtigung der externen Kosten, die durch fossile und atomare Energien entstehen?

Antwort der Bundesregierung:

Die Solarenergie spielt in eng begrenzten Anwendungsfeldern des Verkehrsbereichs eine zunehmende Rolle, angefangen bei der Stromversorgung von Parkuhren, Informationstafelbeleuchtungen und Nottelefonen für den Straßenverkehr über Leuchtbojen für den Schiffs- und Seeverkehr bis hin zu Solarbooten, Solarfluggeräten (Zeppeline, Segelflugzeuge) und Solarmobilen. Der Begriff "Solarmobile" wird in der öffentlichen Diskussion nicht selten sowohl für Fahrzeuge gebraucht, die nur mit Solarstrom betrieben werden als auch für Elektrofahrzeuge, deren Batterien mit Strom aus Kernenergie, fossiler oder Solarenergie geladen werden. Im folgenden werden unter "Solarmobilen" nur Fahrzeuge verstanden, die ausschließlich mit Hilfe einer auf dem Fahrzeug angebrachten Solaranlage (Photovoltaikanlage) durch Solarstrom betrieben werden.

Die Bundesregierung hält die Verwendung der Solarenergie im Verkehrssektor für nützlich und begrüßt die zunehmende Verbreitung der Photovoltaik auch in diesem Bereich.


Frage 2:

Welche Marktanteile hält die Bundesregierung für Photovoltaik im Individualverkehr kurz-, mittel- und langfristig für wünschenswert und erreichbar?

Welche Änderungen der verkehrspolitischen und -wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hält die Bundesregierung für notwendig, um den derzeitigen Marktanteil von PV-betriebenen Fahrzeugen zu vergrößern?

Antwort:

Die Marktanteile der Photovoltaik im Individualverkehr hängen neben psychologischen Faktoren vor allem von der Leistungsfähigkeit dieser Technik und vom allgemeinen Energiepreisniveau ab. Die Entwicklung der letzten Jahre läßt einen weiteren Preisrückgang von Photovoltaikanlagen als möglich erscheinen, ihre Marktchancen könnten dementsprechend steigen. Die Bundesregierung hält es trotzdem höchstens sehr langfristig für denkbar, daß sich die Photovoltaik im Individualverkehr durchsetzt.


Frage 3:

Wie beurteilt die Bundesregierung mittel- und langfristig das Kosten-Nutzen-Verhältnis von photovoltaisch betriebenem Antrieb zu herkömmlichem Kraftstoff, zu Erd- und Flüssiggas oder Rapsdiesel?

Wie weit müßte nach Ansicht der Bundesregierung der Energieverbrauch von Kraftfahrzeugen sinken und das fossile Treibstoffpreisniveau steigen, damit sich der Einsatz photovoltaisch erzeugten Stroms auch betriebswirtschaftlich bezahlt macht?

Antwort:

Bei Solarmobilen handelt es sich um sonderangefertigte Leichtfahrzeuge, die mit den heute zugelassenen Personenkraftfahrzeugen nicht vergleichbar sind. Insofern lassen sich derzeit keine Angaben zum betriebswirtschaftlichen Verhältnis von Solarmobilen zu kommerziellen Kraftfahrzeugen machen.


Frage 4:

Wie bewertet die Bundesregierung die Gesamt-CO2-Bilanz von photovoltaisch erzeugtem Strom im Vergleich zu

  1. herkömmlichen Kraftstoffen,
  2. additiven Kraftstoffen?

Antwort:

1995 wurden in Deutschland rd. 7 Mio. kWh Strom aus Photovoltaik erzeugt, der fast zu 100 % in das Stromnetz eingespeist bzw. im Haushalt verwendet wurde. Nur ein verschwindender Anteil wurde für den Betrieb von Solarmobilen genutzt. Die CO2-Bilanz von PV-Strom für Solarmobile ist mithin derzeit völlig vernachlässigbar. Vergleiche mit herkömmlichen oder additiven Kraftstoffen sind damit rein theoretischer Natur.


Frage 5:

Wie bewertet die Bundesregierung die CO2-Bilanz eines Solarmobils bezogen auf Herstellung und Ertrag?

Antwort:

Berechnungen hierzu liegen nicht vor.


Frage 6:

Welche Programme zur Förderung der Photovoltaiknutzung im Individualverkehr gibt es

  1. auf Bundesebene,
  2. in den Bundesländern,
  3. auf europäischer Ebene?

Welches Konzept liegt den Förderprogrammen zugrunde, und wie hoch sind die jährlich verfügbaren Fördermittel?

Antwort:

Der Bundesregierung sind keine Programme zur Förderung der Photovoltaiknutzung im Individualverkehr bekannt, vgl. aber Antwort zu Frage 40. Wie dargelegt, fördert die Bundesregierung die Komponentenentwicklung (Förderung der Entwicklung verbesserter Solarzellen und -module).


Frage 7:

Sind der Bundesregierung internationale Aktivitäten der Automobilindustrie und dabei insbesondere die Ergebnisse der Firma Honda bekannt, die ein solarstrombetriebenes Fahrzeug zur Anwendungsreife gebracht hat, das nur noch ein Energieäquivalent von 0,17 l pro 100 km benötigt?

Sind der Bundesregierung vergleichbare Projekte in der Bundesrepublik Deutschland bekannt?

Antwort:

Die Firma Honda und eine Reihe weiterer, auch europäischer Firmen, entwickeln Solarmobile, die vorzugsweise bei Solarmobilrennen in USA, Europa und Australien zum Einsatz kommen. Vergleichbare Projekte in Deutschland sind der Bundesregierung bisher nur von Privatpersonen, nicht aber von Firmen bekannt. Um Erfahrungen beim Lösen einer ingenieurtechnisch äußerst anspruchsvollen Aufgabe zu gewinnen, wurde vom BMBF die Entwicklung eines Solarbootes und eines solarangetriebenen kleinen Flugzeuges erfolgreich gefördert. In beiden Fällen ist das Verhältnis der Photovoltaikfläche zur geforderten Antriebsleistung günstiger als beim PKW.


Frage 8:

Welchen Stellenwert haben Parameter wie Energieeffizienz, Leichtbauweise und Recyclingfähigkeit bei der Vergabe von Forschungsmitteln durch die Bundesregierung an die Automobilindustrie und bei der Entwicklung von neuen Transportmitteln für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr?

Gibt es für die jeweiligen Verkehrsmittel eine Gesamtenergiebilanz unter Einbeziehung der nötigen baulichen Infrastruktur?

Ist für die geplanten Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug von Deutschem Bundestag und Bundesregierung nach Berlin eine solche Gesamtenergiebilanz erstellt worden?

Antwort:

Parameter wie Energieeffizienz, Leichtbauweise und Recyclingfähigkeit haben je nach Art des Forschungsvorhabens bei der Vergabe von Forschungsmitteln durch die Bundesregierung an die Automobilindustrie und bei der Entwicklung von neuen Transportmitteln für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr einen unterschiedlich hohen Stellenwert.

Sowohl die Bundesregierung als auch Verbände und interessierte Firmen beauftragen nicht selten Forschungsinstitute mit der Erarbeitung von Gesamtenergiebilanzen, wobei die nötige bauliche Infrastruktur in die Betrachtungen einbezogen wird. Eine Gesamtenergiebilanz für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug von Deutschem Bundestag und Bundesregierung nach Berlin ist bislang nicht erstellt worden. Wohl aber ist für jedes Gebäude, das von der Bundesregierung in Berlin errichtet oder genutzt wird, ein Energiebeauftragter bestellt worden, der für die Gesamtenergiebilanz des betreffenden Gebäudes verantwortlich ist.


Frage 9:

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Enquete-Kommission "Technologiefolgeabschätzung" bezüglich Solar- und Wasserstoffwirtschaft in Hinblick auf Antriebssysteme für den Kfz-Sektor?

Antwort:

Die Bundesregierung hat seit über zehn Jahren die Entwicklung von Wasserstoffautos und -bussen gefördert. Es handelt sich hierbei um eine interessante Zukunftsoption. Angesichts der hohen Kosten ist derzeit keine ausgebaute Infrastruktur für Wasserstoffkraftfahrzeuge vorhanden.


Frage 10:

Werden photovoltaisch angetriebene Kraftfahrzeuge heute bei Steuern und Versicherung gegenüber Fahrzeugen anderer Antriebsart bevorzugt, und sieht die Bundesregierung hier ggf. gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

Antwort:

Alle Elektromobile, die nach dem 31. Juli 1991 erstmals zugelassen werden, sind für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dies schließt Solarmobile ein.


Frage 11:

Wie beurteilt die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Speichertechnologien für Wasserstoff bzw. Strom im Kfz-Bereich?

Antwort:

Zu den Speichertechnologien für Wasserstoff liegen aus verschiedenen Demonstrationsprojekten reiche Erfahrungen vor. Derzeit läßt das Fehlen einer angepaßten Infrastruktur den Einsatz von wasserstoffbetriebenen Kfz allerdings nur im lokalen Flottenbetrieb zu. Neben der Nutzung von Wasserstoff in Verbrennungsmotoren, wie z. B. in dem vom BMBF geförderten Flottenversuch von 1984 bis 1988 in Berlin erfolgreich demonstriert, können auch wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen in Kombination mit Elektromotoren zum Antrieb von Kfz eingesetzt werden. Das BMBF fördert diese Entwicklung mit ca. 25,3 Mio. DM. Dabei steht das Kostenreduktionspotential der sogenannten PEM-Brennstoffzelle im Vordergrund. Nach heutigem Entwicklungsstand wird die Brennstoffzellen-Technologie nicht vor dem Jahre 2005 in Konkurrenz zu den etablierten Kfz-Antriebssystemen treten können.

Der beachtliche Entwicklungsstand batteriegespeister Elektrofahrzeuge konnte in dem vom BMBF geförderten Demonstrationsvorhaben auf Rügen jüngst bewiesen werden. Während die Serienproduktion der dort eingesetzten Natriumnickelchlorid-Batterien in Vorbereitung ist, werden von der noch in der Entwicklung befindlichen Lithium-Ionen-Batterie weitere Fortschritte erwartet. Dennoch gestattet die begrenzte Reichweite von batteriegespeisten Elektrofahrzeugen auf absehbare Zeit nur eine Nischenanwendung.


Frage 12:

Welche Infrastruktur wäre nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um photovoltaisch erzeugten Wasserstoff im Individualverkehr in größerem Ausmaß einzusetzen?

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die derzeitigen Herstellungskosten von Wasserstoff mittels Solarstromelektrolyse sind?

Antwort:

Ein mittels Solarstromelektrolyse (PV) hergestellter Nm3 Wasserstoff kostet derzeit rd. 10 DM. Bei Herstellung aus fossilen Energien sind es nur 0,15 DM. Solange sich diese Verhältnisse nicht grundlegend ändern, lassen sich über notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Wasserstoffversorgung für den Individualverkehr keine Aussagen treffen.


Frage 13:

Wie steht die Bundesregierung zu Konzepten, verstärkt Solarstrom in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einzusetzen? Sind ihr Konzepte in den Bundesländern respektive in anderen Staaten Europas bekannt?

Antwort:

Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine realisierbaren Konzepte, verstärkt Solarstrom in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einzusetzen. Zur Demonstration der Machbarkeit in einem Spezialbereich wurde von der Bundesregierung eine Photovoltaikanlage in Sachsen (Bad Schandau) gefördert, deren Strom zum Betrieb einer Straßenbahn beiträgt. Solche Konzepte werden weltweit erörtert, doch hat dies aus den bekannten Kostengründen nirgends zu breiten Anwendungen geführt.


Frage 14

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Initiative der Stadtwerke Karlsruhe, ein Solarwerk von 100 kWp-Leistung zu errichten, das vornehmlich in das Gleichstromnetz der Verkehrsbetriebe zum Betrieb von Straßenbahnen einspeist?

Antwort:

Die Initiative der Stadtwerke Karlsruhe, ein Solarwerk von 100 kWp-Leistung für den Betrieb von Straßenbahnen zu errichten, knüpft an das in der Antwort zu Frage 43 erwähnte, von der Bundesregierung geförderte Vorhaben an. Die Bundesregierung sieht nicht, daß sich daraus herleiten ließe, daß die Städte ihre Straßenbahnen künftig wirtschaftlich mit Solarstrom betreiben könnten.


Frage 15:

Welche Infrastrukturmaßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um photovoltaisch erzeugten Strom flächendeckend für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr verfügbar zu machen?

Antwort:

Die Bundesregierung hält es derzeit und auf absehbare Zeit für unrealistisch, photovoltaisch erzeugten Strom flächendeckend für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr verfügbar zu machen.


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