INHALT
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Die BEWAG AG ist Berlins Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Das Ziel
der solaren BEWAG-Aktionäre ist die Einführung der kostendeckenden
Einspeisevergütung durch die BEWAG für Photovoltaikanlagen.
Die solaren BEWAG-Aktionäre haben insgesamt 100 schriftliche
Gegenanträge mit Begründungen zu den Tagesordnungspunkten der am
16. 12. 96 bevorstehenden BEWAG-Aktionärsversammlung eingereicht. Die
BEWAG mußte nach Aktiengesetz mit der Einladung auf 16 Seiten alle
Gegenanträge abdrucken und ihren 20.000 Aktionären zusenden. Diese
Versendung an alle Aktionäre und unsere Pressearbeit schädigt das
Ansehen des Unternehmens, solange es die kostendeckende Solarstromvergütung
verhindert.
Die Gegenanträge bezogen sich auf die Verwendung des Bilanzgewinnes,
die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie einer
Satzungsänderung "Zweck des Unternehmens". Schwerpunkt der
Begründungen war die blockierende Haltung der BEWAG bei der von dem
Mehrheitsaktionär "Land Berlin" einstimmig beschlossenen Einführung
der kostendeckenden Vergütung von Solarstrom.
Günstig ist, daß die BEWAG selbst eine Satzungsänderung mit
dem Ziel der Erweiterung ihres Geschäftsfeldes auf den Bereich der
Telekommunikation auf die Tagesordnung gesetzt hat. So konnten Gegenanträge
direkt auf die Änderung des Zwecks der Gesellschaft formuliert werden.
In Form von Gegenanträgen wurden als Satzungsänderungen die im
Energiekonzept Berlin, im Konzessionsvertrag und in der
CDU/SPD-Koalitionsvereinbarung verabschiedeten energiepolitischen Formulierungen
sowie die vom Abgeordnetenhaus einstimmig verabschiedete Forderung der
kostendeckenden Vergütung eingebracht.
Der Senat Berlin, der zwar seine BEWAG-Anteile verkaufen will, aber zur Zeit noch die Mehrheit der Aktien hält, wird bei der Abstimmung der Gegenanträge seine Glaubwürdigkeit beweisen müssen. Greenpeace weist mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auf die Chance der Abstimmung des Senates für eine Festschreibung der kostendeckenden Solarstromvergütung in der Satzung des Unternehmens hin.
Die Einbindung der regenerativen Energien in die Satzung eines Energieversorgungsunternehmens (BEWAG), welches zu den Verbundunternehmen gehört, ist ein Novum. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, daß die beiden großen Verbundunternehmen PreussenElektra und Bayernwerk als BEWAG-Anteilseigner diese Satzungsänderung - initiiert von den solaren BEWAG-Aktionären - befürwortet haben, obwohl sie mit zusammen 28% der Stimmen über eine Sperrminorität verfügen und Satzungsänderungen verhindern können.
Die solaren BEWAG-AKTIONäre hatten 100 schriftliche Gegenanträge zur Tagesordnung gestellt, die auf 16 Seiten allen 20.000 Aktionären nach Aktiengesetz zugestellt werden mußten.Seit 16. Dez. 96 lautet die Satzung der BEWAG:
Ein Gegenantrag, der die oben in die Satzung aufgenommene Erweiterung durch die zusätzliche Formulierung "insbesondere der kostendeckenden Solarstromvergütung" ergänzte, fand leider nicht die erforderliche Mehrheit. Auch der Berliner Senat, vom Abgeordnetenhaus beauftragt, die kostendeckende Solarstromvergütung einzuführen, stimmte leider dagegen. Für diesen Gegenantrag wurde vom BEWAG-Aufsichtsratsvorsitzenden und PreussenElektra-Vorstandsvorsitzenden Herrn Harig eigens das Abstimmungsverfahren umgekehrt. Dort wurde das Subtraktionsverfahren angewendet d. h. für die ersten 6 von der BEWAG vorgestellten Tagesordnungspunkte sind im Stimmkartenblock nur "Nein-" und "Enthaltungskarten". Keine Kartenabgabe zählt als "Ja". Bei der Sonderabstimmung zur kostendeckenden Solarstromvergütung waren drei Stimmkarten vorhanden, die alle Fälle ermöglichen, aber "keine Kartenabgabe" zählte hier als "Nein". Dies als undemokratisches Beispiel, wie EVU-Vertreter die träge Masse der Aktionäre, die generell keine Stimmkarte abgibt, für ihre eigenen Tagesordnungspunkte stimmen läßt und Gegenan-trägen gezielt Stimmen entzieht.
Der Berliner Umweltsenator und das Berliner Energieversorgungsunternehmen stellten am 20. Januar '97 die im folgenden zusammengefaßte Kooperationsvereinbarung vor.
Zuschuß (50%), maximal 7.250, - DM und Vergütung (auf 15 Jahre) 0,81 DM / kWh
Hier sollen Kontingente jährlich über eine Solarstrombörse ausgeschrieben werden, wobei nur die preisgünstigsten Solarstromanbieter des Kontingentes den Zuschuß und die Vergütung erhalten. Auch auf Nachfrage konnte der BEWAG-Vorstand weder ein Volumen der Kontingente noch ein Termin für das Einreichen von Angeboten nennen. Weiter sollen die günstigsten Anbieter den Vergütungspreis diktieren. Zudem ist Bedingung, daß alle anderen Förderprogramme und Steuervergünstigungen nachweislich ausgeschöpft werden müssen, was den Prozeß extrem verzögert. Bei der Höhe des Investitionszuschusses dienten die von Greenpeace verkündeten Dumpingpreise von unter 14.000,- DM pro kWpeak als Berechnungsgrundlage.
Die hungerleidenden Solarfirmen, die durch Fördermittelstopp der Berliner Haushaltssperre bedingt, kaum Aufträge erhielten, werden obendrein einer riskanten Durststrecke ausgesetzt, bis das Solarstromkontingent voll ist und Aufträge eingehen.
Selbst bei maximaler Förderung und Vergütung ergibt die annuitätische Zinsrechnung auf 15 Jahre bei 800 kWh Berliner Stromernte pro kWpeak Solarstromanlage ohne Wartung und Reparatur eine 3,9 %-Verzinsung. Bei nur 1 % des Anlagenpreises für Wartung und Reparatur sinkt die Verzinsung auf 0,5 %.
Die Kostendeckende Vergütung nach dem Aachener Modell erzielt mit 1,5 % für Reparatur und Wartung 7,2 % Verzinsung des eingesetzten Kapitals, wodurch auch bis zu 60 % Fremdkapital aufgenommen werden kann.
Hier können Anteilscheine à 3.000,- DM gezeichnet werden, wobei die BEWAG mit 20 % an den Anlagen beteiligt ist und den Anteilseignern die Vergütung der Solarstrombörse zusteht.
Durch freiwillige Überweisung zusätzlich zur Stromrechnung von mindestens 20,- DM pro Jahr will die BEWAG nochmals den gleichen Betrag drauflegen und damit Photovoltaikanlagen in Berlin bauen.
1.500,- DM kostet einer Schule eine 1 kWp-Anlage, die bei einem Materialpreis von 14.000,- DM durch 11.000,- DM durch die BEWAG und 1.500,- DM durch den Senat bezuschußt wird.
Durch Standardisierung und Großeinkauf will die BEWAG solarthermische Anlagen 25% unter den derzeitigen Marktpreisen anbieten.
Die BEWAG prüft die Realisierung einer 270 kW-Windkraftanlage
Die Anlage wird ausreichen, den Bedarf eines PKW´s zu erzeugen.
Das Land Berlin prüft derzeit, ob - insbesondere vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Wettbewerbs im Stromsektor - das Verbot der Nachtspeicherheizung und der Förderausschluß für elektrische Warmwasser-Durchlauferhitzer und elektrische Wärmepumpen aufgehoben werden kann.
Resumee:
Ein Vierjahres-40 Mio. DM-Förderprogramm für rationelle und erneuerbare
Energien ist die richtige Richtung. Hiervon sollen ca. 60 % für die
Sonnenenergie genutzt werden. Es wird schwer sein, unter diesen Rahmenbedingungen
den bereitgestell-ten Etat auszuschöpfen. Ein Fremdkapitalanteil, der
der Windenergie den entscheidenden Aufschwung gab, ist bei diesen Kondi-tionen
unmöglich. Der Auftrag des Abgeordnetenhauses und die
CDU/SPD-Koalitionsvereinbarung zur kostendeckenden Solar-stromvergütung,
die sich mittlerweile in 22 Städten bewährt, wurde nicht erfüllt.
Diese hätte in Berlin durch 1 % der Stromerlöse bis zu 33 Mio.
DM pro Jahr an Finanzierungsmitteln zur Vergütung gestellt.
Das Ansinnen des Landes Berlin, mit der Aufhebung des Verbotes der Nachtspeicherheizungen und der Aufhebung des Förderausschlusses für Elektrodurchlauferhitzer und Wärmepumpen deutet einen gefährlichen "Kuhhandel" an, der die erzielte CO2-Minderung mittels regenerativer Energien um ein Vielfaches durch die Absatzausweitung fossil-atomaren Stroms zunichte macht.
zum Tagesordnungspunkt 3
"Entlastung des Vorstandes":
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Im letzten Jahr fand von Aktionären erfogreich initiiert folgende Satzungsänderung die 3/4 Mehrheit: "§3 Gegenstand des Unternehmens sind die Erzeugung und der Vertrieb von Elektrizität und Fernwärme ... einschließlich der Weiterentwicklung von dezentralen, rationellen und regenerativen Energie-Erzeugungssystemen und deren Markteinführung und ...". Dies wandelte gottseidank die bisher ablehnende Haltung des Vorstandes etwas. Das darauf verkündete Energie 2000-Programm bewilligte durch die "Solarstrombörsen"-Struktur nur etwa die Hälfte der Solarstromanlagenleistung, die in Photovoltaik investitionswillige Bürger und Firmen beantragt hatten und wird damit dem in der Satzung festgeschriebenen Unternehmensziel unzureichend gerecht. Der Vorstand ignoriert Detailinformationen wie sie im Internet unter http://www.solarpolis.de erhältlich sind.
zum Tagesordnungspunkt 4
"Entlastung des Aufsichtsrates":
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Der BEWAG-Aufsichtsratsvorsitzende und PreussenElektra-Vorstandsvorsitzende wendete in der Hauptversammlung Geflogenheiten an, die jedem demokratischen Abstimmungen widersprechen.
Bei BEWAG-Hauptversammlungen wird das Subtraktionsverfahren angewendet. Für die ersten 6 von der BEWAG vorgestellten Tagesordnungspunkte waren im Stimmkartenblock nur "Nein-" und "Enthaltungs"-Karten. Keine Kartenabgabe bedeutete "Ja". Bei der Sonderabstimmung eines Aktionärs zur KOSTENDECKENDEN SOLARSTROMVERGÜTUNG waren alle drei Stimmkarten vorhanden. Bei diesem Antrag kehrte Herr Harig willkürlich das Abstimmungsverfahren um, wobei "keine Kartenabgabe" plötzlich als "NEIN" gewertet wurde. Dies zeigt, wie undemokratisch der Aufsichtsratsvorsitzende die träge Masse der Aktionäre, die generell keine Stimmkarte abgibt, für eigene Tagesordnungspunkte stimmen läßt und gezielt anderen Anträgen Stimmen entzieht.
zum Tagesordnungspunkt 6
"Neuwahl des Aufsichtsrates":
Der Kandidat Richard J. Pershing, Senior Vice President der Southern Energy
Inc.., Atlanta/USA wird aus der Liste der Kandidaten gestrichen.
Begründung:
Richard J. Pershing ist mitverantworlich, daß die Southern Energy Inc. eine 15 Mio. US$ teure Werbekampagne im Rahmen der "Global Climate Coalition" mitfinanziert, die sich gegen die Senkung des Ausstoßes der Treibhausgases CO2 wendet (Der Tagesspiegel, 8. Oktober 1997). Hier wird in unverantwortlicher Weise vor der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Japan (5.- 9. Dez. 97) mit Geldern der Stromkunden eine Werbekampagne finanziert, um die Zerstörung der Lebensgrundlage der Menschheit fortzusetzen. Dieser Entscheidungsträger im Aufsichtsrat bedeutet einen Rückschritt in der Klimapolitik in Bezug auf das Bewustsein der Aktionäre und eine Schädigung des Ansehens unseres Unternehmens.
Herr Schulte-Tigges wird diese Anträge in der Hauptversammlung stellen. Er wird während der Versammlung den Vorschlägen des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu diesen Tagesordnungspunkten widersprechen und die anderen Aktionärinnen und Aktionäre veranlassen, für seine Gegenanträge zu stimmen.
Er fordert die BEWAG auf, seine Gegenanträge und ihre Begründungen entsprechend §125 und §126 Aktiengesetz allen Aktionärinnen und Aktionären mitzuteilen.
Letzte Änderung: 25. 10. 1999 M. Schachinger