Tagesordnungspunkte (TOP):
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 1996 mit dem
Lagebericht des Vorstandes für das am 30. Juni 1996 abgelaufene 67.
Geschäftsjahr und dem Bericht des Aufsichtsrates
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 89.600.000 DM
zur Ausschüttung einer Dividende von 8,- DM je Aktiennennwert von 50
DM auf das voll gewinnberechtigte Grundkapital von 560.000.000 DM zu verwenden.
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Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 1995/96
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 1995/96 Entlastung zu erteilen.
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Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1995/96
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 1995/96 Entlastung zu erteilen.
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Beschlußfassung über die Änderung des Paragraphen 3 der
Satzung der Gesellschaft (Gegenstand des Unternehmens)
Der Gegenstand des Unternehmens regelt die Geschäftsführungsbefugnis
der Gesellschaft. In der bisher gültigen Fassung ist der Gegenstand
des Unternehmens auf den Bereich der bisher üblichen Tätigkeiten
von Energieversorgungsunternehmen beschränkt. Die Neuausrichtung der
Bewag hin zum wettbewerbsfähigen Energiedienstleistungsunternehmen erfordert
die Erweiterung der in der Satzung definierten Tätigkeitsfelder.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Neuformulierung des Paragraphen
3 der Satzung in folgender Form zu beschließen:
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Paragraph 3 Gegenstand des Unternehmens:
Gegenstand des Unternehmens sind die Erzeugung und der Vertrieb von
Elektrizität und Fernwärme, insbesondere zur Versorgung Berlins,
ferner jede weitere Betätigung auf elektro- und wärmewirtschaftlichem
Gebiet sowie auf verwandten Gebieten und die gewerbliche Betätigung
auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie der Daten- und
Informationsverarbeitung und -übertragung. Zur Erreichung ihres Zweckes
ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder änliche andere
Unternehmungen zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen. Die
Gesellschaft ist ferner berechtigt, Untergesellschafen zur selbständigen
Durchführung einzelner ihr übertragener Aufgaben zu bilden sowie
Interessengemeinschafts-Verträge abzuschließen.
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Auszug der Gegenanträge zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung und deren Begründungen
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zu TOP 2: "Verwendung des Bilanzgewinnes"
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- Ulrich Franke beantragt:
10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie
verwendet.
Begründung:
Gewinnverwendung? Wie soll die BEWAG in 20 oder 30 Jahren Gewinn erwirtschaften?
Macht man Geschäfte durch Sägen am Ast, auf dem man sitzt? Reine
Profitmaximierung denkt zu dürftig; Umweltkosten müssen so oder
so bezahlt werden. Noch existieren Gestaltungsspielräume, um
umweltverträglich Energie zu produzieren, intelligent und sparsam zu
verbrauchen. Die BEWAG könnte sich einer Hauptstadt und deren Zukunft
würdig erweisen, indem sie mit Politik und Verwaltung vorbildliche Konzepte
bzgl. Klimaschutz, Energiesparen in Industrie-Verkehr-Haushalt
hervorbrächte und realisierte. Berlin könnte zur Solarhauptstadt
des nächsten Jahrhunderts werden und die BEWAG wäre führend
im Bereich technologischer Anwendungen und know-how von Managementsystemen.
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- Udo Heers beantragt:
10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie
verwendet.
Begründung:
Angesichts der großen Herausforderung für die BEWAG, als
Energieversorgungsunternehmen die regenerative Energieerzeugung zu fördern,
besteht durch die schleppenden Entwicklungen auf diesem Gebiet in den letzten
Jahren großer Nachholbedarf. Es ist daher unumgänglich, daß
sich die BEWAG ab sofort auch finanziell an einer Energiewende in Berlin
beteiligt. Ich fordere die BEWAG auf, das Geld unter anderem für massive
Solarinformations- und -aufklärungskampagnen in der Bevölkerung,
für Demonstrationsanlagen auf Schulen und Kindergärten, sowie für
die Umrüstung firmeneigener PKW und LKW auf Solarmobile auszugeben.
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- Eleonore Hege beantragt:
10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie
verwendet.
Begründung:
Um in Zukunft den Energiebedarf ökologisch und auch ökonomisch
planen zu können, muß ein Teil des Billanzgewinnes zu Investitionen
in die alternative Energiegewinnung verwendet werden. Durch diese Investitionen
wird die notwendige Energie in 10 Jahren auch noch bezahlbar bleiben.
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- Bettina Kosub beantragt:
10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie
verwendet.
Begründung:
Ich schlage vor, bei gleichbleibender Dividende die Förderung auf 10%
des Bilanzgewinnes zu erhöhen und die Rückstellungen um den
entsprechenden Betrag zu vermindern. Die BEWAG hat den Konzessionsvertrag
mit dem Land Berlin unterzeichnet und sich zur Förderung erneuerbarer
Energien verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde bisher nur symbolisch mit
einem BEWAG-Programm umgesetzt. Dieses 3-Jahresprogramm verfügt
durchschnittlich über jährlich 0,4 Mio. DM d.h. 0,01% der
Stromerlöse bzw. 0,003 Pfennige pro Kilowattstunde des Haushaltstarif.
Hier kann keine ernsthafte Förderung erkannt werden, die dazu
beiträgt, die Schäden der derzeitigen fossilen Energieversorgung
zu reduzieren und kommenden Generationen die Lebensgrundlage zu erhalten.
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- Harry Kuhn beantragt:
Der Bilanzgewinn soll in voller Höhe ausgeschüttet werden.
Begründung:
Die Ertragslage des Unternehmens verbessert sich, gleichzeitig verschlechtert
sich die Haushaltslage Berlins von Jahr zu Jahr. Anstatt weiter
Rückstellungen für den Einstieg in die Telekommunikation zu bilden
und sich damit langfristig der Verantwortung einer klimafreundlichen
Energieversorgung zu entziehen, ist es unter diesen Umständen
gerechtfertigt, dem Land Berlin als Mehrheitsaktionär sowie allen anderen
Aktionärinnen und Aktionären den Jahresgewinn in voller Höhe
auszuschütten.
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- Harro Möller beantragt:
10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie
verwendet.
Begründung:
Die BEWAG hat den Konzessionsvertrag mit dem Land Berlin unterzeichnet und
sich zur Förderung erneuerbarer Energien verpflichtet. Dieser Verpflichtung
wurde bisher nur symbolisch mit dem FEE-Programm nachgekommen. Dieses
3-Jahresprogramm verfügt durchschnittlich über jährlich 0,4
Mio. DM d.h. 0,01% der Stromerlöse bzw. 0,003 Pfennige pro Kilowattstunde
des Haushaltstarif. Hier kann keine ernsthafte Förderung erkannt werden,
die dazu beiträgt die Schäden der derzeitigen fossilen
Energieversorgung zu reduzieren und kommenden Generationen die Lebensgrundlage
zu erhalten. Ich schlage vor bei gleichbleibender Dividende die Förderung
auf 10% des Bilanzgewinnes zu erhöhen und die Rückstellungen um
den entsprechenden Betrag zu vermindern.
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- Günther Scholz beantragt:
10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie
verwendet.
Begründung:
Um in Zukunft den Energiebedarf ökologisch und auch ökonomisch
planen zu können, muß ein Teil des Billanzgewinnes zu Investitionen
in die alternative Energiegewinnung verwendet werden. Durch diese Investitionen
wird die notwendige Energie in 10 Jahren auch noch bezahlbar bleiben.
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- Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt:
Der gesamte Jahresüberschuß der BEWAG aus dem Geschäftsjahr
1995/96 wird an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Begründung:
Zur Entlastung des Berliner Haushaltes ist es gerechtfertigt, den gesamten
Jahresüberschuß an die Anteilseigner auszuschütten, anstatt
das Geschäftsfeld auf andere Tätigkeitsbereiche wie Telekommunikation
auszuweiten. Die Rückstellungen sind auf das Minimum zu reduzieren.
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- Ruth Wenthur beantragt:
10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie
verwendet.
Begründung:
Die großen Versäumnisse der BEWAG bei der Förderung der
Solarenergie in den letzten Jahren (im Hinblick auf die Verpflichtungen der
BEWAG im Konzessionsvertrag Paragraphen 14) erfordern ein großangelegtes
Aktionsprogramm der BEWAG mit dem Ziel, der dezentralen regenerativen
Stromerzeugung in Berlin zum entscheidenden Durchbruch zu verhelfen. Bestandteile
eines solchen Programms müssen u.a. sein: Ausstattung aller
BEWAG-Gebäude mit solarthermischen und photovoltaischen Anlagen (sofern
die Grundvoraussetzungen, z.B. Dachausrichtung, dafür gegeben sind),
breite Aufklärungs- und Informationsarbeit bzgl. der Solarenergie. Nur
auf diese Art und Weise ist es möglich, die Glaubwürdigkeit der
BEWAG in der Öffentlichkeit zu wahren.
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zu TOP 3: "Entlastung des Vorstandes"
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- Christoph Beck beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Photovoltaikanlagen besitzen nach dem heutigen Stand der Technik eine Lebensdauer
von 20 bis 25 Jahren. Ihre Energierücklaufzeiten betragen entsprechend
einer Studie für die Kommission der europäischen Gemeinschaft nur
ca. Zwei Jahre. Photovoltaische Anlagen erzeugen somit bis zu zehn mal mehr
Energie, als für ihre Herstellung benötigt wird. Seit Jahren
versäumt es der Vorstand, mit der kostendeckenden Einspeisevergütung
endlich die notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um
diese umweltfreundliche und fortschrittliche Art der Energieerzeugung auf
breiter Front zum Einsatz kommen zu lassen.
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- Ulrich Franke beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Vorstand begünstigt mit seiner Blockade der vom Abgeordnetenhaus
von Berlin beschlossenen kostendeckenden Solarstromeinspeisevergütung
die weitere Zerstörung des Klimagleichgewichts. Auf diese Weise trägt
er Mitverantwortung für die fatalen Zukunftsaussichten unserer Kinder,
Kindeskinder und Zinseszinsen. Die Behauptung, die Umlage der Solarstromkosten
sei den Kunden nicht zumutbar, ist unzutreffend, denn die überwiegende
Zahl unserer MitbürgerInnen ist eindeutig für Umwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen. Zudem sind durch den entfallenen Kohlepfennig
die Stromkosten gesunken. Die Einführung der kostendeckenden
Einspeisevergütung und die Umwandlung der BEWAG zu einem modernen,
ökologischen Energiedienstleistungsunternehmen wären zukünftig
die Bürgschaft für eine umweltverträgliche Rendite.
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- Udo Heers beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Aufsichtsrat und Vorstand der BEWAG nehmen bewußt in Kauf, daß
die bedeutende Chance, durch Einführung der kostendeckenden
Einspeisevergütung eine explodierende Entwicklung auf dem Zukunftsgebiet
Photovoltaik zu initiieren, verpaßt wird. Das private Kapital, das
die kostendeckende Vergütung für Photovoltaikanlagen mobilisieren
würde, wird von den Entscheidungsträgern in der BEWAG praktisch
ignoriert und auf diese Weise vertan. Stattdessen gibt die BEWAG eigenes
Geld für Pilotanlagen mit Feigenblattfunktion aus. Eine solche Entwicklung
schreit nach neuen, weitsichtigeren Aufsichtsratsmitgliedern.
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- Eleonore Hege beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Als Mutter zweier Kinder liegt es in meinem und im Interesse aller bewußt
lebender Bürger dieser Gesllschaft, daß diese lebenswerte Welt
noch möglichst lange erhalten bleibt. Dies wird jedoch nicht
gewährleistet, wenn wir weiterhin so handeln, als hätten wir fossile
Energie im Überfluß. Daher müssen wir den Nutzen der Solarenergie
miteinbeziehen und dafür sorgen, daß die BEWAG eine kostendeckende
Vergütung von Solarstrom realisiert. Die Energiekosten für
Großverbraucher sollen wieder gesenkt werden, was Industrieunternehmen
nicht zu Maßnahmen der Energieeinsparung veranlassen wird. Dadurch
wird höchst wahrscheinlich der Anteil an
CO2-Emission der Berliner BEWAG nicht, wie
gefordert, verringert sondern sich noch erhöhen.
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- Bettina Kosub beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Hausintern werden Arbeitsplätze abgebaut, ohne daß anderswo neue
entstehen. Zukunftstechnologien wie die Solarenergienutzung, die dem
Wirtschaftsstandort Berlin und Deutschland eine langfristige Perspektive
geben können, werden in der Verbreitung behindert. USA und Japan beginnen
vielfach mit Beteiligung von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, durch
den Start der Großserienproduktion von Solarzellen zukunftsfähige
Weltmärkte zu sichern. Die Darstellung von Innovationen im Bereich der
Solarstromerzeugung wurde vom Vorstand als Feigenblatt verwendet, denn faktisch
verhindert er die breite Einführung umweltfreundlicher Solarstromerzeugung.
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- Harry Kuhn beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Die starre Haltung des Vorstandes führt zu unnötigen Konflikten,
die unserem Unternehmen schaden können. So wurde in mehreren Zeitschriften
veröffentlicht, daß begonnen wird, Stromverbraucher anzuhalten,
eine gekürzte Stromrechnung zu überweisen und den gekürzten
Anteil auf ein Sperrkonto zur Begleichung der Kostendeckenden
Solarstromvergütung zu verwenden. Durch eine solche Initiative wird
die BEWAG in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, um an ihr Geld zu kommen. Dies
wird dem Ansehen unseres Unternehmens schweren Schaden zufügen.
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- Anne Lampen beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Zukünftige Energieversorgung benötigt drastisch wachsende Anteile
an erneuerbaren Energien. Insbesondere Solarenergie läßt sich
ohne zusätzliche Flächenversieglung nur dezentral von Millionen
von Hausdächern und -fassaden "ernten". Mitwirkung der BEWAG-Kunden
ist notwendig. Nicht nur Idealisten, sondern investitionswillige Bürger
müssen gewonnen werden. Kostendeckende Einspeisevergütung
einschließlich "angemessenen Gewinn" ist Voraussetzung für die
Bereitstellung privaten Kapitals. In Städten mit kostendeckender
Vergütung hat sich die installierte Leistung der Solarstromanlagen etwa
verzwanzigfacht. Ein Vorstand, der der BEWAG und ihren Kunden diesen Weg
in eine ökologische, dezentrale Energieversorgung abschneidet, bedeutet
für unser Unternehmen ein großes Risiko.
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- Dr. Peter Meyer beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Vorstand hat sich trotz Unterzeichnung des Konzessionsvertrages mit dem
Land Berlin - der die Förderung enneuerbarer Energien enthält -
geweigert, die vom Abgeordnetenhaus beschlossene, im Energiekonzept Berlin
niedergeschriebene und in der CDU/SPD-Koalitionsvereinbarung festgelegte
kostendeckende Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien
einzuführen. Die Haltung des Vorstandes ist nicht nachvollziehbar, da
diese kostendeckende Vergütung der BEWAG keine Kosten verursacht, sondern
einen durchlaufenden Posten darstellt. Der Vorstand hat den hierdurch
verhinderten Aufbau einer nachhaltigen, klimaschonenden Stomerzeugung zu
verantworten, denn bei 18 anderen deutschen Energieversorgern, darunter die
Hamburgischen Electrizitätswerke AG wird Solarstrom kostendeckend
vergütet.
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- Harro Möller beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Die BEWAG läßt die Solarstromerzeugung im Schatten stehen. Die
BEWAG-eigene 10 kWp Photovoltaikanlage Machnowerstraße wird durch ein
Hochhaus verschattet. Die neue Solarpyramide von 10,3 kWp in der
BEWAG-Hauptverwaltung ist im meist schattigen Innenhof von dem sechsgeschossigen
Gebäude. Einerseits stellt die BEWAG auf der AAA `96 eine 22 kWp
Solarstromanlage mit 200 qm in die Messehalle und verhindert andererseits
die Investition privaten Kapitals in Photovoltaikanlagen durch Bekämpfung
der Kostendeckenden Vergütung, wie sie derzeit in 18 Städten und
Kommunen Deutschlands realisiert wird. Ich fordere die Aktionäre auf
diesen Vorstand auch im Schatten stehen zu lassen und ihm die Entlastung
zu verweigern.
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- Günther Scholz beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Die Energiekosten für Großverbraucher sollen schon wieder gesenkt
werden, was die Industrieunternehmen nicht zu Maßnahmen der
Energieeinsparung veranlassen wird. Dadurch wird höchst wahrscheinlich
der Anteil an CO2 Emission der Berliner BEWAG
nicht, wie gefordert, verringert sondern sich noch erhöhen. Dies wird
zu einer noch schnelleren Zerstörung unserer Umwelt führen.
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- Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Vorstand hat es versäumt, eine klimaschonende Geschäftspolitik
voranzutreiben wodurch die BEWAG langfristig Berlins gößter
CO2-Produzent bleiben wird. Hierdurch werden
mit ausschließlich auf fossiler Energie basierender Strom- und
Wärmeerzeugung aus Braunkohletagebau intakte Dörfer wie Horno in
Brandenburg weggebaggert und die Menschen verlieren dort ihre Heimat. Durch
die Fixierung auf Braunkohleverstromung und den Ankauf von Braunkohlestom
trägt der Vorstand Mitverantwortung. Die Ziele der Enquete-Kommission
"Schutz der Erdatmosphäre" des Deutschen Bundestages werden dadurch
konterkariert.
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- Ruth Wenthur beantragt:
Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Für jeden verantwortungsbewußten BEWAG-Aktionär ist die seit
mehreren Jahren vorherrschende blockierende Haltung des Vorstandes
unerträglich geworden. Anstatt die BEWAG nach und nach zu einem echten
Energiedienstleistungsunternehmen im Sinne einer sparsamen wie
umweltverantwortlichen Energiepolitik umzuwandeln, sträubt sich der
Vorstand bis heute, sobald es darum geht, entsprechende reale Rahmenbedingungen
für die Entfaltung zukunftträchtiger Stromerzeugungsarten zu schaffen.
Es ist ein Skandal, daß die BEWAG das nachweislich erfolgreichste -
und vom Abgeordnetenhaus längst beschlossene -Einführungskonzept
für Photovoltaik, die kostendeckende Vergütung, immer noch nicht
umgesetzt hat. Gerade von der BEWAG erwarte ich als Aktionär eine
Vorreiter-, und nicht eine Nachzüglerrolle.
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INDEX
Kontakt: Dr.-Ing. Gotthard Schulte-Tigges
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Letzte Änderung: 25. 10. 1999 M. Schachinger