zu TOP 4: "Entlastung des Aufsichtsrates"
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- Christoph Beck beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Die BEWAG ist im Begriff, den Einstieg in die solare Energiewirtschaft durch
langfristig angelegte Markteinführungsprogramme für Photovoltaik
gründlich zu verpassen. Dies ist eine gefährliche Entwicklung für
unser Unternehmen, die bis heute vom Aufsichtsrat offensichtlich nicht
wahrgenommen wird.
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- Ulrich Franke beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung für die umweltbelastende
Geschäftsführung des Vorstandes, indem er seinen Aufsichtspflichten
dem Vorstand gegenüber nicht genügte. Die Behinderung der
Solarstromerzeugung durch Verschleppung der kostendeckenden
Einspeisevergütung ist eine völlig verfehlte Geschäftspolitik,
die sich nicht den Herausforderungen des kommenden Jahrhunderts stellt. Je
früher sich die BEWAG den Umwelterfordernissen beugt, desto bessere
Aussichten wird sie im Markt der Zukunft haben, der keine Dinosauriertechnologien
mehr erfordern wird, sondern modernes, innovatives Dienstleistungsmanagement
und effektive dezentrale und regenerative Energieerzeugung. Nur das wird
langfristige Renditen ermöglichen, die nicht die Existenz der Kunden,
unserer Kinder und Enkel bedrohen.
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- Udo Heers beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Seit zwei Jahren ignoriert die BEWAG den Beschluß des Abgeordnetenhauses
von Berlin, die kostendeckende Einspeisevergütung von Solarstrom
entsprechend den Richtlinien von Nordrhein-Westfahlen umzusetzen. Mit diesem
Verhalten zeigt sich die BEWAG von einer äußerst undemokratischen
Seite mit der Tendenz, Staat im Staat zu spielen. Diese zunehmende Entfremdung
und Entfernung der BEWAG Führungskräfte vom Willen der
Bevölkerung, und hier sei im speziellen auf die Rolle des Aufsichtsrates
hingewiesen, ist dem Ansehen der BEWAG in höchstem Maße
abträglich. Es scheint sicher, daß nur personelle Veränderungen
im Aufsichtsrat die Entwicklung der BEWAG zu einem verantwortlichen und
zukunftsweisenden Unternehmen vorantreiben können.
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- Eleonore Hege beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat es auch diesmal versäumt, den Vorstand der BEWAG
dazu zu bewegen, sich in ein zukunftsorientiertes Energieunternehmen zu wandeln.
Damit ist er meines Erachtens nicht korrekt seiner Aufsichtspflicht nachgekommen.
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- Bettina Kosub beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Die Aufsichtsratsmitglieder decken die klimaschädigende und umweltfeindliche
Geschäftspolitik des Vorstandes. Sie ignorieren die Einwände und
konstruktiven Vorschläge von Umweltschutz- und Solarenergieorganisationen.
Diesbezügliche Informationen sind verfügbar beim Verein zur
Förderung der Solarenergie in Verkehr und Sport e.V., Graefestr. 18,
10967 Berlin, Telefon: 030-693 88 34, Fax: 030-691 26 92, e-mail:
solar@berlin.snafu.de, Internet: http://www.snafu.de/~solar/. Hiervon hat
der Aussichtsrat keinen Gebrauch gemacht.
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- Harry Kuhn beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Im letzten Jahr lagen 11 Gegenanträge von verantwortungsbewußten
Aktionärinnen und Aktionären zur Nichtentlastung des Vorstandes
vor. Dieses Thema wurde von 12 Zeitungen mit einer Gesamtauflage von 2,4
Mio. Exemplaren aufgegriffen und zwei Fernsehsender berichteten darüber.
Dies hat unserem Unternehmen erheblichen Schaden in der Öffentlichkeit
zugefügt. In diesem Jahr wird voraussichtlich in über 100
Gegenanträgen das Vertrauen dem Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat entzogen.
Dies schadet dem Ansehen. Bei Beibehaltung der solarfeindlichen Haltung des
Aufsichtsrates besteht die Gefahr, daß im kommenden Jahr unserem
Unternehmen durch 1000 Gegenanträge nicht gutzumachende Imageverluste
und damit verbunden Kursverluste entstehen.
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- Anne Lampen beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Die Aufsichtsrattsmitglieder haben auch im vergangenen Geschäftsjahr
keine ernsthafte Absicht erkennen lassen, den Erfordernissen des Klimaschutzes
und des Schutzes der Menschen vor Luftverunreinigungen gerecht zu werden
bzw. den Vorstand entsprechend anzuweisen. Den dringend notwendigen Umstieg
auf die vorrangige Nutzung erneuerbarer Energieträger verzögern
sie mutwillig. Damit schädigen sie massiv das Ansehen unseres Unternehmens
und gefährden das Vermögen der Aktionärinnen und Aktionäre.
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- Dr. Peter Meyer beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat es versäumt, dem Vorstand Vorgaben für eine
klimaschonende Geschäftspolitik zu machen, sodaß mit
ausschließlich auf fossiler Energie basierender Strom- und
Wärmeerzeugung aus Braunkohletagebau intakte Dörfer wie Horno in
Brandenburg weggebaggert werden sollen. Durch die Zustimmung zu ensprechenden
Stromabnahmeverträgen trägt der Aufsichtsrat Mitverantwortung.
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- Harro Möller beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat versäumt Vorgaben für eine Entwicklung des
Unternehmens in ein zukunftsfähiges Unternehmen zu erarbeiten, welches
die breite Einführung erneuerbarer Energien forciert und die
CO2-Minderungsziele des Berliner Senates
und der Bundesregierung einhalten kann. Nur Unternehmen die frühzeitig
diese Wandlung als eine ihrer wesentlichen Aufgaben erkennen, können
langfristig eine gute Rendite erwirtschaften ohne dazu beizutragen die
Lebensgrundlage kommender Generationen irreparabel zu zerstören.
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- Günther Scholz beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat es auch diesmal versäumt, den Vorstand der BEWAG
dazu zu bewegen, sich in ein zukunftsorientiertes Energieunternehmen zu wandeln.
Damit ist er meines Erachtens nicht korrekt seiner Aufsichtspflicht nachgekommen.
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- Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Die Umweltgipfel 1992 in Rio und 1995 in Berlin rufen das Ausmaß der
Umweltzerstörung und die drohenden Folgen für die Menschheit ins
Bewußtsein, dennoch sind Anzeichen für ein Umdenken kaum erkennbar.
Der Einsatz regenerativer Energie und somit die Neugestaltung der
Energieversorgungsysteme ist ein wesentlicher Schritt zum Schutz des Klimas.
Der Aufsichtsrat hat diese Fakten bisher verdrängt und nicht in diesem
Sinne auf den Vorstand eingewirkt. Er trägt die volle Verantwortung
für dieses Versäumnis.
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- Ruth Wenthur beantragt:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Aufsichtsrat versäumt es in zunehmendem Maße, die BEWAG auf
einen zukunftsfähigen, langfristig erfolgreichen Pfad zu steuern. Anstatt
endlich zu erkennen, daß es in der Zukunft keinen Weg an der massenhaften
dezentralen Solarstromerzeugung vorbei gibt, wird ein erprobtes und in vielen
Städten erfolgreich praktiziertes Markteinführungsinstrument
(kostendeckende Vergütung) für Photovoltaikanlagen selbst gegen
klare politische Entscheidungen des Berliner Abgeordnetenhauses mit allen
Mitteln der Macht verhindert, ohne tatsächliche Alternativen aufzuzeigen.
Diese Situation schadet der BEWAG und ruft nach Veränderungen in der
BEWAG-Spitze.
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zu TOP 5: "Änderung des Paragraphen 3 der Satzung
"
Christoph Beck, Eleonore Hege, Bettina Kosub, Prof. Dr. Rolf Kreibich,
Anne Lampen, Dr.Peter Mayer beantragen zum Tagesordnungspunkt 5
Beschlußfassung über die Änderung des Paragraphen 3 der Satzung
der Gesellschaft:
Der Neuformulierung des Paragraphen 3 der Satzung wird nur in der folgenden
Fassung zugestimmt, wenn die vorliegende Formulierung um folgende
Ergänzungen erweitert wird:
"Gegenstand des Unternehmens sind die Erzeugung und der Vertrieb von
bedarfsgerechter, betriebssicherer und umweltgerechter Elektrizität,
Fern- und Nahwärme, insbesondere zur Versorgung Berlins unter
Berücksichtigung der energiepolitischen Ziele Berlins in Vereinbarkeit
mit dem Landesenergiespargesetz, unter ökonomischen und ökologischen
Gesichtspunkten und der Berliner Potentiale der Kraft-Wärmekopplung,
ferner jede weitere Betätigung auf elektro- und wärmewirtschaftlichem
Gebiet sowie auf verwandten Gebieten, - insbesondere der Energiedienstleistungen,
dem Anreiz der Energieeinsparung durch geeignete Tarifstrukturen und dem
Ausbau der Erzeugung und des Vertriebes von Strom und Wärme aus erneuerbaren
Energien - und die gewerbliche Betätigung auf dem Gebiet der
Telekommunikation sowie der Daten- und Informationsverarbeitung und -
übertragung.
Zur Erreichung ihres Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige
oder ähnliche andere Unternehmungen zu übernehmen oder sich an
solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt,
Untergesellschaften zur selbständigen Durchführung einzelner ihr
übertragener Aufgaben zu bilden sowie Interessengemeinschaftsverträge
abzuschließen.
Weiterhin wird die Gesellschaft die Solarstromerzeugung bei Kundenanlagen
durch Einspeisevergütungen fördern, die den Einspeisern eine
elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung
ermöglichen."
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- Begründung des Christoph Beck:
"Die Bindung der BEWAG an die energiepolitischen Ziele Berlins muß
auch weiterhin gewährleistet werden. Die Realisierung der
Solaranlagenverordnung sowie eine konsequente Durchsetzung anderer erneuerbaren
Energiequellen sind Teil einer zukunftsorientierten Technologiepolitik.[...]
Umweltpolitik braucht strikte Vorgaben, muß aber zukünftig mehr
vorsorgend vorausplanend und strategisch anstatt reparierend angelegt werden.
Dazu gehöhren marktwirtschaftliche Anreize für Umweltschutz und
Energieeinsparung ebenso wie Information und Aufklährung zum freiwilligen
Mitmachen der Bürgerinnen und Bürger"( Berliner
Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und SPD vom 25. 1. 96, S. 23; S. 40)
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- Begründung der Eleonore Hege:
Berlin hat schon in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen zur
rationellen Energieverwendung und zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen
in die Wege geleitet. Im Bereich der Luftreinhaltung sind in den letzten
Jahren bemerkenswerte Erfolge erzielt worden. Alle diese Anstrengungen reichen
jedoch nicht aus, um den neuen Anforderungen des Klimaschutzes gerecht zu
werden. Dabei steht heute besonders der Grundsatz im Vordergrund, daß
die rationelle und umweltverträgliche Energieverwendung im Gegensatz
zu Energieangebotsstrategien die Beteiligung einer höheren Zahl von
Akteuren verlangt. (Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umweltschutz (Hrsg.): Energiekonzept Berlin, Berlin 1994; am 20.12.1994 vom
Berliner Senat verabschiedet)
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- Begründung der Bettina Kosub:
Durch das Internationale Solarzentrum zu verstärkten Anwendung der
Solarenergie, eine Solaranlagenverordnung und durch die Förderung von
Pilotprojekten ist Berlin zu einem Beispielort für den Einsatz der
Solarenergie und die Produktion der dafür erforderlichen Solaranlagen
zu entwickeln. Dazu gehört auch die Einführung einer kostendeckenden
Einspeisevergütung für Solarstrom. (Quelle: Berliner
Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und SPD vom 25. 1. 96, S. 40) Anne
Lampen Begründung: "Neben der Erzielung eines möglichst hohen
Erlöses ist die Vereinbarkeit der Ziele und Aktivitäten eines
möglichen neuen Gesellschafters bei der BEWAG mit der Energiepolitik
des Landes sicherzustellen. Dies gilt für die Vereinbarkeit mit den
Grundsätzen und Zielen des Landesenergiespargesetzes, die Einhaltung
der Verpflichtungen aus dem Konzessionsvertrag, den verstärkten Einsatz
regenerativer Energien und der Kraftwärmekopplung sowie die
Weiterentwicklung der BEWAG zum Energiedienstleistungsunternehmen."Zitat
aus: Berliner Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und SPD vom 25. 1. 96,
S. 96.
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- Begründung des Dr. Peter Meyer:
Neben der Energieeinsparung müssen andere - von klimarelevanten Spurengasen
praktisch freie - Energiequellen nutzbar gemacht werden [...] Die
großflächige und optimierte Nutzung regenerativer Energien steht
zwar in vielen Bereichen erst am Beginn ihrer Entwicklung, sie muß
aber einen festen Platz in allen mittel- und langfristigen Strategien erhalten.
Diesen Platz wird sie aber nur dann einnehmen können, wenn schon heute
massiv auf ihre Weiterentwicklung und Markteinführung hingearbeitet
wird. Erforderlich ist außerdem eine Anpassung der Rahmenbedingungen,
um regenerativen Energien faire Chancen auf dem Markt zu geben.(Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umweltschutz: Energiekonzept Berlin - vom Senat
am 20.12.1994 verabschiedet - , Berlin 1994)
Dr.Holger Rogall beantragt, der Neuformulierung des Paragraphen 3 der
Satzung nur zuzustimmen, wenn die vorliegende Formulierung um folgende
Ergänzungen erweitert wird:
Zum Geschäftsbereich der Gesellschaft gehört die Weiterentwicklung
von dezentralen, rationellen und regenerativen Energieerzeugungssystemen
und deren Markteinführung
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- Begründung des Dr. Holger Rogall:
Die derzeitige Geschäftspolitik entspricht weder den in der Agenda 21
festgelegten Zielen einer nachhaltigen Entwicklung ("sustainable development"),
noch den im Konzessionsvertrag mit dem Land Berlin im Paragraphen 14 vertraglich
vereinbarten energiepolitischen Aufgabe der Bewag.
Hierdurch kann der Bewag ein schwerer Glaubwürdigkeitsverlust zugefügt
werden, der sich auf lange Sicht negativ auf den Unternehmenserfolg auswirken
könnte. Um weiteren Schaden von der gesellschaft fern zu halten, ersheint
die beantragte Erweiterung der Geschäftsziele notwendig.
Rainer Wüst, Günther Scholz, Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragen
zum Tagesordnungspunkt 5 "Beschlußfassung über die Änderung
des Paragraphen 3 der Satzung der Gesellschaft":
Der Neuformulierung des Paragraphen 3 der Satzung wird nur in der folgenden
Fassung zugestimmt, wenn die vorliegende Formulierung oder eine durch andere
Anträge geänderte Formulierung um folgende Ergänzungen erweitert
wird:
"Gegenstand des Unternehmens ist die kostendeckende Vergütung von Solarstrom
bis zu einer Größenordnung wie sie in Rechtsgutachten als
zulässig erachtet wird.
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- Begründung des Günther Scholz:
Die Satzungsänderung muß den Vereinbarungen im Konzessionsvertrag
zwischen dem Land Berlin und der BEWAG vom 15.03.1994 Rechnung tragen. Im
Paragraphen 14, 4 heißt es dort wörtlich: "Die BEWAG wird zur
Förderung der Energieversorgung in Berlin regenerative und dezentrale
Energieerzeugungstechniken [...] beitragen." Nur eine Satzungsänderung
in diesem Sinne unter Berücksichtigung des Abgeordnetenhausbeschlusses
zur kostendeckenden Solarstromvergütung kann eine zukunftssichere,
klimaunschädliche und zugleich eine die Lebensgrundlagen erhaltende
Energieversorgung der BEWAG gewährleisten.
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- Begründung des Dr. Gotthard Schulte-Tigges:
Der Vorstand hat sich trotz Unterzeichnung des Konzessionsvertrages mit dem
Land Berlin, - der die Förderung enneuerbarer Energien enthält
- geweigert, die vom Abgeordnetenhaus beschlossene, im Energiekonzept Berlin
niedergeschriebene und in der CDU/SPD-Koalitionsvereinbarung festgelegte
kostendeckende Vergütung von Solarstrom einzuführen. Die Haltung
des Vorstandes ist nicht nachvollziehbar, da diese kostendeckende Vergütung
der BEWAG keine Kosten verursacht, sondern einen durchlaufenden Posten darstellt.
Der Vorstand hat den hierdurch verhinderten Aufbau einer nachhaltigen,
klimaschonenden Stomerzeugung zu verantworten, denn bei 18 anderen deutschen
Energieversorgern, darunter die Hamburgischen Electrizitätswerke AG
wird Solarstrom kostendeckend vergütet. Aus diesem Grund ist der Punkt
in die Satzung aufzunehmen.
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INDEX
Kontakt: Dr.-Ing. Gotthard Schulte-Tigges
Pallasstraße 13, D-10781 Berlin
Tel. + Fax: 030 - 216 33 21
Email: gotthardst@aol.com
Letzte Änderung: 25. 10. 1999 M. Schachinger