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Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten
der Bewag-Hauptversammlung am 14.12.98


1. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln mit rückwirkender Gewinnbeteiligung ab 1. Juli 1997


Der Aktionär Robert Dietrich beantragt, der Erhöhung des Grundkapitals zu widersprechen.

Begründung: "Die Bewag-Aktie hat auch ohne eine Erhöhung des Grundkapitals eine erhebliche Wertsteigerung erfahren. Die Erhöhung der Dividende hat für den Aktionär denselben Effekt. Ich bitte hiermit um detaillierte Auskunft über den beabsichtigten Zweck der Erhöhung."


Der Aktionär Wolfgang Türck beantragt, der Erhöhung des Grundkapitals zu widersprechen.

Begründung: "Die Erhöhung des Grundkapitals von 560 Millionen DM auf 1.120 Millionen DM lehne ich ab. Die Erhöhung begünstigt noch größere Abhängigkeit vom Anteilseigner Southern Comp. USA. Arbeitsplätze und der Versorgungscharakter der Bewag gehen verloren zugunsten übernationaler Stromspekulation. 25% Strom sollen auswärts billig gekauft werden. Menschen ohne Arbeit verstehen die Welt nicht mehr. Deshalb haben England, Frankreich, Deutschland jetzt sozialmotivierte Regierungen. Ebenfalls aus Menschenwert-Überlegungen sind der Einkauf von billigem Atomstrom abzulehnen. Die Erhöhung des Grundkapitals bewirkt die Verfremdung der Bewag, das amerikanische Prinzip ,hire and fire‘ das ,money-making' als Leitprinzip. Dies belegt auch die Dividende-Gewinnverdoppelung auf 20%."



2. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Verwendung des Bilanzgewinnes


Die Aktionärin Dr. Gisela Becker beantragt: "30% der Dividende je Aktie sind zur Förderung alternativer Energiegewinnung bereitzustellen.

Begründung: Die um über 50% gestiegenen Gewinne, von denen ausschließlich Aktionäre und Industrie- bzw. Gewerbekunden profitieren, machen eine verbesserte Imagepflege dringlicher denn je. Ein Drittel der vorgesehenen Dividende sollte deshalb sinnvoller in die Fortsetzung und Verbesserung des 40 MiIl.-DM Solarstrom-Förderprogrammes investiert werden. Mit dieser Summe ließen sich die zu komplizierten und wenig attraktiven Fördermaßnahmen durch die ,Solarstrombörse' optimieren. Erst dann könnten diese Berliner Maßnahmen für das bundesweit von der Koalition vertretene 100000-Dächerpro-gramm einen wesentlichen Beitrag zur Konjunkturförderung und Verminderung der Arbeitslosigkeit leisten."


Der Aktionär Claus Bunge beantragt: "10% des Bilanzgewinnes werden zur Förderung und Markteinführung regenerativer Energieerzeugungssysteme verwendet."

Begründung: Die großen Ölkonzerne Shell und BP haben 1998 die Zeichen der Zeit erkannt und sich in die Produktion von Solarmodulen eingekauft bzw. diesen Bereich erheblich ausgebaut. Wir Aktionäre gaben 1996 unserem Unternehmen den Auftrag, sich in dieser Richtung zu engagieren. Diesem Auftrag wurde nicht bzw. nur spärlich nachgekommen. Statt dessen bevorzugt man Visionäre zur Dekoration des Geschäftsberichtes' ohne eigene Visionen zu entwickeln und inhaltlich umzusetzen."


Der Aktionär Robert Dietrich beantragt: "10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie verwendet und die Rückstellungen in demselben Maße verringert.

Begründung: Im Sinne der vertraglichen wie auch moralischen Verpflichtung der Bewag, die Zukunft der Energieerzeugung auf der Basis regenerativer Energien einzuläuten, schlage ich vor, 10% des Bilanzgewinnes in den Bau von effektiven Solarenergieanlagen und geeignete Fördermaßnahmen zu investieren. Die Solarstrombörse hat sich als ungeeignetes Mittel erwiesen, da - wegen des komplizierten Verfahrens und der unzureichenden Vergütung des Solarstroms - neben der Ablehnung von Zuschüssen häufig sogar bewilligte Anlagen nicht gebaut werden. Um aber den progressiven Willen der Bewag glaubhaft zu machen, ist ein wesentlich freizügigeres und für die Bauherren berechenbareres Modell vonnöten. Die entsprechende Verringerung der Rückstellungen hält die Dividende unverändert."


Der Aktionär Rolf Gänger beantragt: "Bei der Förderung der Stromerzeugung mittels Solarenergie ist das System der kostendeckende Vergütung anzustreben. (siehe auch Satzung).

Begründung: Das System ,Solarstrombörse' zur Förderung der Solarenergie hat sich nicht bewährt, die bewilligten Anträge gehen seit den letzten drei Börsen ständig zurück und sind auf jetzt 17 geschrumpft. Ein für den Antragsteller berechenbares Verfahren ist allein die kostendeckende Vergütung von Solarstrom."


Der Aktionär Harro Möller beantragt: "Ein Zehntel des Bilanzgewinnes wird für die Förderung regenerativer Energien verwendet.

Begründung: Um Wettbewerbern keinen weiteren Vorsprung zu geben, muß unsere Gesellschaft jetzt die Zielvorstellungen der neuen Bundesregierung bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien übernehmen und strategisch nutzen."


Der Aktionär Günther Scholz beantragt: "10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der regenerativen Energien verwendet.

Begründung: Zuschuß und Vergütung der Solarstromanlagen muß auf einen höheren und festen Preis gelegt werden, damit die Solaranlagen auch gebaut werden und für Bauvorhaben Planungssicherheit besteht. Weiter muß das Programm langfristig angelegt und nicht nur auf vier Jahre begrenzt werden."


Der Aktionär Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt: "10% des Bilanzgewinnes werden für die Förderung und Markteinführung der regenerativen Energien verwendet.

Begründung: Weltweit wird in den nächsten Jahrzehnten der Anteil regenerativen Energieversorgung erheblicher Zuwachs zuteil werden, wie es unter anderem aus einer aktuellen Shell-Studie hervorgeht. Konkurrierend planen Japan und USA aus wirtschaftlich strategischen Gründen in diesem Weltmarkt zu dominieren. Der Vorsprung von deutschem Know-how und damit Beteiligungschancen bei ausländischen Energieversorgern sinkt, wenn diesem Sektor nicht der entsprechende Stellenwert eingeräumt wird und in ihn investiert wird."


Der Aktionär Wolfgang Türck beantragt, der Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zu widersprechen.

Begründung: "Die Bilanzgewinne der Geschäftsjahre betrug 1987/88 DM 56 Millionen, 1996/97 DM 112 Millionen, 1997/98 DM 224 Millionen. Ich erneuere die vor zwei Jahren erhobene Forderung kritischer Aktionäre 10% des Bilanzgewinnes für die Solarenergie zur Verfügung zu stellen. Es müssen von der Hauptstadt Deutschlands Impulse ausgehen für die Verwendung besserer Energien. 22 Millionen DM = 10% sind nicht zuviel für diese Energie, zur Zeit werden nur 6 Mill. dafür ausgegeben. Verschmutzer der Erdatmosphäre waren 1995: die USA mit 6,5 Milliarden t, Europa mit 4,5 Milliarden t, Asien mit 3,0, China mit 3,0 Milliarden t, gefolgt von Kleineren. Insgesamt 22 Milliarden t. Kohlendioxyd C02 erwärmen Pole, verändern Ozonschicht, schädigen Atemluft."


Der Aktionär Gerhard Wörner beantragt, den Förderbetrag für die Solarbörse um 50% zu erhöhen und nach Abzug dieses Betrages vom Bilanzgewinn den Restgewinn zur Ausschüttung einer Dividende zu bringen.

Begründung: "Nachdem der Gewinn der Bewag über 50% gestiegen ist, ist auch das Förderprogramm für Solarenergie entsprechend zu erhöhen, um auch zu dokumentieren, daß für die Bewag die Solarenergie nicht nur eine Alibifunktion hat, sondern eine ernst genommene Aufgabe ist."


Der Aktionär Dr. Karl-Adolf Zech beantragt, einen Teil des verfügbaren Bilanzgewinnes zur Aufstockung der Aktivitäten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu verwenden.

Die Aktionärin Liebgard Zech beantragt, einen Teil des Bilanzgewinnes zur Erweiterung der Geschäftsaktivitäten für erneuerbare Energiequellen zu verwenden.



3. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Entlastung des Vorstandes


Der Aktionär Claus Bunge beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Aufgrund des Votums der Aktionäre hat unser Unternehmen die Solarstromförderung in Form der Solarstrombörse ins Leben gerufen, in der quartalsweise kleine, mittlere und große Solarstromanlagen in Kontingenten ausgeschrieben werden. Um eine höhere, jedoch ursprünglich eingeplante Förderung bei Kleinanlagen zu umgehen, wurden die Förderkontingente nach Börsenschluß am 30.6. nachträglich verändert. Dies führte dazu, daß in diesem Programm festgeschriebene Förderungen nicht bewilligt wurden. Eine derartige Willkür zerstört das Vertrauen in die Bewag-Programme und schädigt auf diese Art und Weise das Image unseres Unternehmens."


Der Aktionär Robert Dietrich beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Ausgehend von den zu verantwortenden Umweltschäden belastet eine unvernünftige Energiepolitik vor allem staatliche Kassen (Gesundheitssektor, Atommüllendlagerung usw.). Die politischen Veränderungen und das damit dokumentierte Bewußtsein der Bevölkerung verlangen auch nach einer Neudefinition der Bewag-Zukunft, da ihre Geschäftspolitik gesellschaftliche Belange berührt. So hat die Bewag dem Willen des Berliner Abgeordnetenhauses durch Unterzeichnung des Konzessionsvertrages zugestimmt, ,der rationellen Energieverwendung den Vorzug zu geben...'. Dieses wesentliche - da neudefinierte - Ziel der Bewag wurde aber vom Vorstand nicht aktiv verfolgt, sondern von vornherein durch formal und finanziell unzureichende Fördermaßnahmen zur Farce verurteilt. Damit gefährdet der Vorstand die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens."


Der Aktionär Rolf Gänger beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Die Gas- und Ölvorräte sind bei gleichbleibendem Verbrauch in wenigen Jahrzehnten erschöpft. Davor werden aber enorme Preissteigerungen auf dem Energiemarkt zu verzeichnen sein. Nur diejenigen Anbieter, die dann die besten Technologien für regenerative Energien zur Verfügung haben, werden angemessene Gewinne erzielen können. Damit Solarstrom billiger wird, muß die Technik in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Massenmarkt entwickelt werden. Ein Schlüssel dazu ist die kostendeckende Vergütung für Solarstrom, weil dadurch Nachfrage nach Solarstrom entsteht. Solarstrombörsen sind kein geeignetes Instrument der Verbreitung."


Der Aktionär Reimar Krause beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Die Bewag gibt sich vordergründig solarfreundlich, ist aber bei näherem Hinsehen solarfeindlich. Sie will die kleinen dezentralen, umweltfreundlichen Kraftwerke verhindern. Um den Schein jedoch zu wahren, wurden unbrauchbare Instrumentarien, wie ,Grüner Tarif' oder ,Solarstrombörse' ersonnen, die Installation und Betrieb von PV-Anlagen erschweren und unkalkulierbar machen."


Der Aktionär Harro Möller beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "In der Satzung verankerte Vorgaben wurden nicht erreicht. Das Programm ,Energie 2000' wird nur zögerlich angegangen. So ist nach 23 Monaten immer noch nichts von der Photovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung zu hören. Der ,Grüne Tarif' ist ein Flop. Das Marketing für erneuerbare Energien fehlt. Die Bewag wird ökologisch orientierte Kunden verlieren an bundesweit neu entstehende Handelsgesellschaften für regenerativ erzeugten Strom."


Der Aktionär Günther Scholz beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Auf Beschluß der Aktionäre wurde der Zweck der Bewag um ,die Weiterentwicklung von dezentralen rationellen und regenerativen Energie-Erzeugungssystemen und deren Markteinführung erweitert. Der Vorstand wird dem Gesellschaftszweck nicht gerecht, wenn bei einen Jahresgewinn von 279 Mill. DM dieser Auftrag der Aktionäre in der Solarstrombörse nur mit jährlich 6 Mill. DM ausgestattet ist und Zuschuß und Vergütung so begrenzt wird, daß der Solarstromerzeuger draufzahlen muß, wenn er Strom liefert."


Der Aktionär Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Bundesregierungsziele unterstützen! Auszug aus der Koalitionsvereinbarung:

Aufbruch und Erneuerung - Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert

3. Moderne Energiepolitik

3.1. Zukunftsfähige Energieversorgung sicherstellen Die neue Bundesregierung wird eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte Energieversorgung sicherstellen. Erneuerbare Energien und Energieeinsparung haben dabei Vorrang. Dabei geht es insbesondere um einen diskriminierungsfreien Netzzugang durch eine klare rechtliche Regelung und die Schaffung und Sicherung fairer Marktchancen für regenerative und heimische Energien und eine gerechte Verteilung der Kosten dieser zukunftsfähigen Energien...
Die neue Bundesregierung wird die Hemmnisse beseitigen, die heute noch eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien und den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung behindern."


Der Aktionär Wolfgang Türck beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Im vorigen Jahr hatte man sich geeinigt, es werde bis zum Jahr 2003 keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Jetzt heißt es, gut die Hälfte der zu entlassenden Mitarbeiter gehen in den Vorruhestand. Und die andere Hälfte? Bis zum Verkauf der Senatsanteile war die Bewag Versorgungsbetrieb für Berlin mit sicheren Arbeitsplätzen. Seitdem Southern Inc. der große Stromhändler in USA 29 Stimmanteile-Prozent hat, ist von unwirtschaftlichen Betrieben die Rede. Die Bewag hat moderne Technik, teuere Luftverbesserungsanlagen. Jetzt wird gesehen auf Billigstromländer, Polen Ungarn u.a. Rußland An den Arbeitsplätzen, die durch Stromhändler geopfert werden, hängen Familien, Betriebsklima, Menschen die sich mühevoll ausgebildet haben


Der Aktionär Hilmar Wagner beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Trotz ungewöhnlicher Gewinnsteigerung steigt nicht in gleichem Maße die Förderung regenerativer Energien. Das Angebot der Börse bleibt nur ein Taschengeld. Außerdem meine ich, die Bewag müßte mehr Aufklärung in der Öffentlichkeit darüber leisten, z. B. über ,Grünen Tarif'. Ferner liegen Pläne zur Schließung von Kraftwerken vor. Soll etwa auch die Kraft-Wärme-Kopplung zurückgefahren werden, weil der Kauf von Atomstrom billiger ist? Da in Berlin keine Atomkraftwerke sind, sollten wir die Zeichen der Zeit nutzen und für stillzulegende Atomwerke in die Bresche springen. Die Förderung regenerativer Energien laut Satzung sehe ich nicht ausreichend erfüllt."



4. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Entlastung des Aufsichtsrates


Der Aktionär Claus Bunge beantragt, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Den mahnenden Stimmen der Aktionäre auf den letzten Hauptversammlungen, daß das von Vorstand und Aufsichtsrat befürwortete Modell der Solarstrombörse, der Bürgerbeteiligungsanlage und des grünen Tarifs nicht funktionstüchtig sei, wenn die Vergütung deutlich unter der Kostendeckung liegt, wurde kein Gehör geschenkt. Jetzt nach 22 Monaten muß festgestellt werden, daß alle drei Modelle gar nicht oder nur mangelhaft funktionieren. Unser Unternehmen muß Vergütungsmodelle übernehmen, die in 44 deutschen Städten mit über 6 Mio. Einwohnern erfolgreich laufen, wenn es den satzungsgemäßen Auftrag der Aktionäre ernst nimmt und nicht das Gesicht bezüglich der Förderung der regenerativen Energien verlieren will."


Der Aktionär Robert Dietrich beantragt, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Der Aufsichtsrat hat die Priorität des Konzessionsvertrages und der vernünftigen moralischen Argumente nicht erkannt, um vom Vorstand die wirksame Förderung der alternativen Energieversorgung einzufordern. Das Unternehmen hängt von zunehmend umweltbewußten Kunden ab. Sein marktwirtschaftliches Umfeld wird in Kürze um Anbieter bereichert sein, deren Argumenten die Bewag technologisch nichts entgegenzusetzen haben wird, ganz zu schweigen von dem verantwortungsbewußten, umweltfreundlichen Image des Unternehmens. Um der vom Vorstand selbst proklamierten Veränderung der Bewag vom Stromerzeuger zum Stromverteiler gerecht zu werden, muß das Unternehmen frühzeitig mit der Entwicklung von Netzstrategien unter Berücksichtigung der vorteilhaften dezentralen Energieerzeugung beginnen."


Der Aktionär Reimar Krause beantragt, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Die Bewag gibt sich vordergründig solarfreundlich, ist aber bei näherem Hinsehen solarfeindlich. Sie will die kleinen dezentralen, umweltfreundlichen Kraftwerke verhindern. Um den Schein jedoch zu wahren, wurden unbrauchbare Instrumentarien, wie ,Grüner Tarif' oder ,Solarstrombörse' ersonnen, die Installation und Betrieb von PV-Anlagen erschweren und unkalkulierbar machen."


Der Aktionär Günther Scholz beantragt, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Wenn die Schließung des Heizkraftwerkes Charlottenburg geplant wird, muß Strom, der mit höherer Kohlendioxid-Emissionen erzeugt wurde, nach Berlin importiert werden, da bei Kraftwerken außerhalb von Berlin die Wärme nicht genutzt werden kann. Dies widerspricht den Kohlendioxid-Reduktionszielen, um einer durch Treibhauseffekt bedingten Klimaveränderung entgegenzuwirken. Der Aufsichtsrat trägt in seiner Funktion mit an umweltpolitischer Verantwortung."


Der Aktionär Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

Begründung: "Über 99% der Aktionäre votierten 1996 für eine Satzungsänderung die ausdrücklich die ,Weiterentwicklung von dezentralen, rationellen und regenerativen Energie-Erzeugungssystemen und deren Markteinführung, zum Zweck der Gesellschaft machen. Bei Interviews der Berliner Morgenpost vom 16.12.97 mit unterschiedlichen Bewag Aktionärinnen und Aktionären bestätigten alle, daß umweltgerechte Energien, Solartechnik und ein ökologischer Ansatz im Zusammenhang mit ihrem finanziellen Bewag-Engagement sehen. Dieses nimmt der Vorstand im Geschäftsbericht mit nur mit einem lapidaren Satz bezüglich Akzeptanz und Kundenbindung zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat Vorstandsmitglieder zu berufen, die sich mit vollen Engagement diesen Satzungszielen widmen, damit unsere Bewag zukunftsfähig wird."



5. Angekündigter Gegenantrag zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Umstellung der bisherigen Nennbetragsaktien in Stückaktien


Der Aktionär Gerhard Meyer beantragt zu TOP 7d): "Der § 15 der Satzung soll folgende neue Fassung erhalten: ,Jede Stückaktie gewährt eine Stimme‘.

Begründung: Im Zuge der Umgestaltung des Unternehmens für das nächste Jahrtausend, der Einführung von Stückaktien und dem Wegfall des ängstlichen, kommunalen Anteilseigners paßt ein Mehrfachstimmrecht nicht mehr in die Unternehmenslandschaft. Alle Aktien sollten das gleiche Stimmrecht besitzen."



6. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Sonstige Änderungen der Satzung


Der Aktionär Helmut Bessner beantragt zu TOP 8j) und 8p), den Vorschlägen des Vorstandes nicht zuzustimmen.

Begründung: "Die Tarifgestaltung ist von so gravierender wirtschaftlicher Bedeutung, so daß es geboten ist, sie auch weiterhin wie im § 11 von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig zu machen. Die bisherige Festlegung, die zur Änderung der Tarife eine Mehrheit von drei Vierteln der verantwortlichen Organe vorschreibt, ist dieser Bedeutung angemessen."


Der Aktionär Claus Bunge beantragt zu TOP 8c), § 3 der Satzung um folgenden Text zu ergänzen: "Die Gesellschaft wird bei ihrer Strombeschaffung ökonomische und ökologische Gesichtspunkte, insbesondere die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung berücksichtigen.

Begründung: Dieser Formulierung aus dem Konzessionsvertrag § 14 Abs. 6 hat die Bewag-Hauptversammlung am 12.12.1994 mit der Annahme des Konzessionsvertrages zugestimmt. Durch die im Tagesordnungspunkt 8 r) beantragte Streichung des § 19, der den Konzessionsvertrag zur Zeit noch zum Bestandteil der Satzung macht, würden qualitative und ökologische Merkmale, die im Konzessionsvertrag stehen, keine bindende Wirkung für die Unternehmensleitung haben. Wir bitten Sie als Aktionäre, die diesen Auftrag, der sich bis jetzt bewährt hat, 1994 der Gesellschaft gegeben haben, nicht ersatzlos fallen zu lassen und dem Vorstand und Aufsichtsrat damit den Freiraum zu geben, sich einer ökologischen Verantwortung zu entziehen."

Der Aktionär Robert Dietrich beantragt zu TOP 8c), § 3 der Satzung um folgende Texte zu ergänzen:

"(a) Die Gesellschaft unterläßt den Handel mit atomar erzeugtem Strom. Die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen beteiligen sich auch nicht an Unternehmen, die solche Geschäfte betreiben.

(b) Für die Durchleitung von Strom durch ihre Leitungsnetze verlangen die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen vom Erzeuger einen Nachweis der zur Erzeugung eingesetzten Energieträger. Die Durchleitung von atomar erzeugtem Strom verweigern sie, sofern dem keine gesetzlichen Gebote entgegenstehen. Gewinne aus gesetzlich gebotenen Durchleitungen atomar erzeugten Stroms stellen sie den Opfern der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zur Verfügung.

(c) Ihre Mittel für Forschung und Entwicklung im Energiebereich setzen die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen vorrangig ein, um energiesparende und umweltschonende Verfahren und Technologien für Energiegewinnung, -speicherung, -transport und -verwendung zu entwickeln. Entsprechende verfügbare Technologien und Verfahren setzen sie im maximal möglichen Umfang ein.

(d) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen fördern die Reduzierung des Energieverbrauchs und der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen bei Kundenanlagen durch Sparanreize in der Gestaltung ihrer Stromtarife.

(e) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen fördern die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung bei Kundenanlagen durch Einspeisevergütungen, die den Einspeisern eine elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung ermöglichen.

(f) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen fördern die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung in Kundenanlagen durch Einspeisevergütungen, die den Einspeisern eine elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung ermöglichen.

Begründung: (a)-(b) Die Atomenergienutzung birgt unkalkulierbare Gefahren im Betrieb und in der notwendigen jahrtausendelangen Aufbewahrung des Atommülles, dessen Endlagerung bis heute nicht geklärt ist. Sie ist unverantwortbar für heutige und kommende Generationen. Die Befürwortung der Atomenergienutzung hat keine Mehrheit in der Bevölkerung, und die amtierende Bundesregierung hat sich entschieden, die Nutzung der Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden. Diese Ergänzung des Gesellschaftzweckes trägt respektive ihrer Veröffentlichung immens zur Imagepflege bei. (c)-(f) Die programmatische Umsetzung einer verantwortungsvollen und marktgerechten Energiepolitik stärkt das Ansehen des Unternehmens sowie die Handlungsfähigkeit des Vorstands durch konkrete und weniger auslegungsabhängige Vorgaben."


Der Aktionär Reimar Krause beantragt zu TOP 8c), daß in §3 (1) die kostendeckende Vergütung von Strom, der aus regenerativen Energie-Erzeugungssystemen stammt, aufgenommen werden soll.

Begründung: "1. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie direkt in umweltfreundlichen Strom um.

2. Investitionen werden von privaten Unternehmern erbracht. Die Bewag spart Finanzmittel. Als Gegenleistung wird dem Solarstromlieferanten ein Tarif bezahlt, der garantiert, daß eingesetztes Kapital zurückläuft.

3. Bei kostendeckender Vergütung von Solarstrom werden sowohl ,Grüner Tarif' als auch ,Solarstrombörse' überflüssig.

4. Individuelle Tarifverträge mit einzelnen PV-Anlagenbetreibern, sowie die Verwaltung von ,Grünem Tarif' und ,Solarstrombörse' bedeuten hohen Personal- und somit Kapitalaufwand.

5. Umfragen haben ergeben, daß Stromkunden bereit sind, für die Ware Strom mehr zu bezahlen, wenn sie umweltfreundlich erzeugt wird. Der Preisaufschlag für die Edelenergie ,Solarstrom' würde also vom Kunden akzeptiert."


Der Aktionär Harro Möller beantragt zu TOP 8c), § 3 der Satzung um folgende Texte zu ergänzen:

"(4) Die Gesellschaft unterläßt den Handel mit atomar erzeugtem Strom.

(5) Die Gesellschaft verweigert die Durchleitung atomar erzeugten Stroms, soweit nicht gesetzliche Gebote entgegenstehen. Gewinn aus gesetzlich gebotener Durchleitung wird den Opfern der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zur Verfügung gestellt.

Begründung: Die Atomenergienutzung ist unverantwortbar. Sie birgt unkalkulierbare Gefahren im Betrieb und in der jahrtausendelangen Aufbewahrung des Atommülls. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Nutzung der Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden, ist durch Ergänzung im Zweck der Gesellschaft festzuschreiben."


Der Aktionär Günther Scholz beantragt zu TOP 8c): "§ 3 der Satzung wird wie folgt ergänzt: ,Die Gesellschaft wird bei allen wesentlichen Vorhaben zur Erweiterung der Versorgungskapazitäten Alternativen auch unter Berücksichtigung der Nachfrageseite prüfen. Hierfür werden geeignete Methoden, wie z. B. Minimalkostenplanung eingesetzt. Die Gesellschaft wird der Förderung von Energiesparmaßnahmen und der rationellen Energieverwendung den Vorzug geben, soweit dies betriebswirtschaftlich vertretbar und mit der Versorgungssicherheit vereinbar ist.'

Begründung: Dieser Formulierung aus dem Konzessionsvertrag § 14 Abs. 3 hat die Bewag-Hauptversammlung am 12.12.1994 mit der Annahme des Konzessionsvertrages zugestimmt. Durch die im Tagesordnungspunkt 8 beantragte Streichung des § 19, der den Konzessionsvertrag z.Zt. noch zum Bestandteil der Satzung macht, würde der Auftrag energieeinsparende Entscheidungen zu fällen keine bindende Wirkung für die Unternehmensleitung haben. Mit der Befreiung der Firmenleitung von diesem Auftrag kann die Bewag die Ziele der Bundesregierung und der Europäischen Union bezüglich der Kohlendioxidemissionsminderung konterkarieren. Dies würde unserer Umwelt weitere Belastungen und unserem Unternehmen Imageschaden zufügen."


Der Aktionär Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt zu TOP 8c): "§3 (1) der Satzung wird wir folgt geändert und erhält folgende Fassung:

,(1) Gegenstand des Unternehmens sind die nachhaltige, umwelt- und sozialverträgliche Erzeugung, die energiesparende und umweltverträgliche Verteilung und Vertrieb von Energien jeder Art, ferner jede weitere umweltverträgliche Betätigung auf elektro- und wärmewirtschaftlichem Gebiet, in umweltverträglichen Infrastruktur- und Dienstleistungsbereichen sowie auf verwandten Gebieten einschließlich der Weiterentwicklung von dezentralen, rationellen und regenerativen Energie-Erzeugungssystemen und deren Markteinführung und die Betätigung auf dem Gebiet der umweltverträglichen Telekommunikation sowie die Daten- und lnformationsverarbeitung und -übertragung. § 3 der Satzung wird wie folgt ergänzt: ,(3) Priorität bei der Verfolgung der Unternehmensziele haben die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes und der Bewahrung der Lebensgrundlage der Menschheit. Die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen unterlassen alle Geschäfte, die diesen Zielen zuwiderlaufen könnten.'

Begründung: Die energie- und umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung sind in der Satzung zu verankern, damit sich die Bewag als Energieversorgungs- und -dienstleistungsunternehmen in der Bundeshauptstadt Berlin im besonderen Maße profiliert und der Unternehmensführung der Auftrag erteilt wird, damit sie als vorbildliches, vorantreibendes Element in Richtung einer verantwortungsvollen nachhaltigen Produktions- und Wirtschaftsweise agiert."


Der Aktionär Gerhard Wörner beantragt zu TOP 8c): "Die verteilten elektrischen Energien sollen nicht aus Atomkraftwerken stammen!

Begründung: Die Gefahren von Atomkraftwerken und die gesamte Entsorgungsproblematik soll nicht verschärft, sondern abgebaut werden."


Der Aktionär Gerhard Wörner beantragt zu TOP 8c) ferner: "Die Bewag stetzt sich dafür einsetzen, daß die Stromüberleitungsgebühren für alle Stromeinspeiser gleich sind.

Begründung: Bis jetzt sind die Einspeiser von Strom aus regenerativen Energien oft benachteiligt, da sie höher Gebühren bezahlen müssen."


Der Aktionär Dr. Karl-Adolf Zech beantragt zu TOP 8c):

"Der Text ,...einschließlich der Weiterentwicklung von dezentralen,...' wird erweitert zu: ,...einschließlich der Weiterentwicklung und Förderung von dezentralen, ,Als letzter Satz von § 3 (1) wird hinzugefügt:

,Das Unternehmen sieht sich in seiner Tätigkeit in der Verantwortung für die Klimafolgen und den behutsamen Einsatz nicht-erneuerbarer Rohstoffe. Auf eine Nutzung von Kernenergie wird verzichtet."


Die Aktionärin Liebgard Zech beantragt zu TOP 8c):

"Der Text ,... einschließlich der Weiterentwicklung von dezentralen,...' wird erweitert zu:,... einschließlich der Weiterentwicklung und Förderung von dezentralen, ..., Am Ende von § 3 (1) wird hinzugefügt: ,Die Geschäftsfelder werden laufend auf ihre Zukunftsfähigkeit mit Blick auf Klimafolgen und Rohstoffeinsatz überprüft. Auf eine Nutzung von Kernenergie wird verzichtet."



7. Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen

Die Verwaltung wird zu diesen Anträgen in der Hauptversammlung Stellung nehmen.

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