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Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten
der Bewag-Hauptversammlung am 13.12.99

1. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 2 der Tagesordnung: Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Aktionär Dr. Curt-H. Becker beantragt: "10 % des Bilanzgewinnes sollten zur Förderung von Kraft-Wärmekopplungs- und alternativen Energieerzeugungsanlagen und deren Propagierung verwendet werden."

Begründung: "Die in Übereinstimmung mit der von uns seit Jahren beantragten Satzungsänderung nunmehr von der BEWAG geförderte Entwicklung regenerativer Energieerzeugungssysteme steht im Einklang mit den Bestrebungen der Koalitionsregierung und großen Lieferanten fossiler Brennstoffe wie z.B. SHELL. Diese vorbildliche Initiative muß im Interesse nachfolgender Generationen ausgebaut werden, damit das Energie-2000-Programm über das Ende des Jahres 2000 hinaus verstärkt fortgesetzt werden kann. Eine Steigerung der Dividenden ist nur dann zu verantworten, wenn nachweislich alles getan wurde, um zuerst Umwelt und Arbeitsmarkt durch Überzeugungsarbeit und praktische Umsetzung nachhaltig zu fördern."

Der Aktionär Robert Dietrich beantragt: "20 % des Bilanzgewinnes werden für die Förderung der Solarenergie verwendet und die Rückstellungen in demselben Maße verringert."

Begründung: "Im Sinne der vertraglichen und moralischen Verpflichtung der BEWAG, die Energieerzeugung aus regenerativen Quellen voranzutreiben, schlage ich vor, einmalig 20 % des Bilanzgewinnes in den Bau von effektiven Solarenergieanlagen und geeignete Fördermaßnahmen zu investieren. Die Solarstrombörse hat sich als ungeeignetes Mittel erwiesen, da - wegen des komplizierten Verfahrens und der unzureichenden Vergütung des Solarstroms - neben der Ablehnung von Zuschüssen häufig sogar bewilligte Anlagen nicht gebaut werden. Um aber den progressiven Willen und den Ökostrom der BEWAG glaubhaft und wirtschaftlich zu machen, ist ein wesentlich freizügigeres und für die Bauherren berechenbareres Modell vonnöten. Die entsprechende Verringerung der Rückstellungen hält die Dividende unverändert."

Der Aktionär Reimar Krause beantragt: "10 % des Bilanzgewinnes soll für die Lieferung und Förderung von regenerativem Strom verwendet werden."

Begründung: " ‚Solarstrombörse‘, ‚Bürgerbeteiligungsanlagen‘, ‚Grüner Tarif‘ u. a. ‚Förderprogramme‘ der BEWAG sind Erpressungsinstrumente. Sie dienen dazu, bei potentiellen Photovoltaikbetreibern falsche Hoffnungen zu schüren. Von Herstellern und Installationsbetrieben werden für PV-Anlagen Dumpingpreise erwartet, die nur unter ruinösen Bedingungen erfüllt werden können.

Begründung: Die BEWAG gibt sich vordergründig solarfreundlich, ist aber bei näherem Hinsehen solarfeindlich. Sie will die kleinen dezentralen, umweltfreundlichen Kraftwerke verhindern. Um den Schein jedoch zu wahren, wurden unbrauchbare Instrumentarien ersonnen, die Installation und Betrieb von PV-Anlagen erschweren und unkalkulierbar machen. Der einzig gangbare Weg in eine solare BEWAG-Zukunft führt nur über eine kostendeckende Vergütung von alternativen Energiequellen."

Der Aktionär Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt: "12 % des Bilanzgewinnes werden für die Förderung und Markteinführung der regenerativen Energien verwendet."

Begründung: "Der Vorsprung von deutschem know-how und damit Beteiligungschanchen bei ausländischen Energieversorgern sinkt, wenn dem Sektor der regenerativen Energieversorgung nicht der entsprechende Stellenwert eingeräumt wird und in ihn investiert wird. Weltweit wird in den nächsten Jahrzehnten der regenerativen Energieversorgung erheblicher Zuwachs zuteil werden, wie es unter anderem aus einer aktuellen Shell-Studie hervorgeht. Konkurrierend planen Japan und USA aus wirtschaftlich strategischen Gründen, in diesem wachsenden Weltmarkt zu dominieren. Mit einer derartigen satzungskonformen Förderung hat die BWEAG die Chance, in diesem zukunftsweisenden Markt der Global Player Anschluß zu gewinnen und uns Aktionären langfristige Rendite zu ermöglichen."

Die Aktionäre Dr. Karl-Adolf Zech und Liebgard Zech beantragen: "Ein Teil des verfügbaren Bilanzgewinnes wird zur Aufstockung der Aktivitäten auf dem Gebiete der Förderung erneuerbarer Energien verwendet."

Begründung: "Die Förderung regenerativer, alternativer Energiequellen ist Aufgabe aller auf diesem Geschäftsgebiet operierenden Unternehmen angesichts der ökologisch bedenklichen beziehungsweise katastrophalen Folgen des traditionellen Einsatzes fossiler Brennstoffe oder der Kernenergie. Die Weichen müssen für ein wirtschaftliches Betreiben zukunftsfähiger Energiegewinnung gestellt werden, bis die alternative Energiewirtschaft genügend Eigendynamik gewonnen hat. Daher müssen Mittel vorgehalten werden, um das Solarbörsenprogramm über das Jahr 2000 hinaus verlängern zu können."


2. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 3 der Tagesordnung: Entlastung des Vorstandes

Der Aktionär Dr. Curt-H. Becker beantragt zu TOP 3: "Der Vorstand muß dafür Sorge tragen, das jeder Aktionär die Einladung zur Hauptversammlung so rechtzeitig erhält, daß Gegenanträge termingerecht eingereicht werden können."

Begründung: "Da die Ankündigung der BEWAG-Hauptversammlung erst am 20.10.99 im 'Bundesanzeiger' veröffentlicht wurde und 7 Tage später beantwortet werden muß, erscheint die rechtzeitige Versendung einer persönlichen Einladung, die ich bis heute nicht erhielt, unvermeidlich, wenn die Anliegen aller Aktionäre Berücksichtigung finden sollen."

Der Aktionär Winfried Büchau beantragt: "Der Vorstand wird nicht entlastet."

Begründung: "Die BEWAG zeigt auch weiterhin ungenügendes Verständnis für die ökologischen Umweltprobleme, z. B. Verschwendung von Ressourcen und Belastung der Umwelt mit COZ und in Zukunft auch mit Atommüll (MultiConnect). Schon in den vergangenen Jahren hätten von den stark überhöhten Strompreisen Anteile für eine intensive und wirksame Förderung alternativer Energiegewinnung, insbesondere der Stromgewinnung mit Photovoltaik eingesetzt werden können. Die Strombörse ist nicht sehr effektiv, die neuen Techniken zu verbreiten und weiterzuentwickeln. Mit der Einführung der neuen Stromprodukte zeichnet sich eher eine Verschlechterung der jetzigen Situation ab. Vorstand und Aufsichtsrat hätten erkennen müssen, daß zwischen ökonomischen und ökologischen Zielen neue Prioritäten zugunsten der Ökologie und der Umwelt für den Menschen gesetzt werden mußten und hätten danach handeln müssen."

Der Aktionär Robert Dietrich beantragt: "Der Vorstand wird nicht entlastet."

Begründung: "Ausgehend von den zu verantwortenden Umweltschäden belastet eine unvernünftige Energiepolitik vor allem staatliche Kassen (Gesundheitssektor, Atommüllendlagerung usw.). Die politischen Veränderungen und das damit dokumentierte Bewußtsein der Bevölkerung verlangen auch nach einer Neudefinition der BEWAG-Zukunft, da Ihre Geschäftspolitik gesellschaftliche Belange berührt. So hat die BEWAG dem Willen des Berliner Abgeordnetenhauses durch Unterzeichnung des Konzessionsvertrages zugestimmt,'der rationellen Energieverwendung den Vorzug zu geben...'. Dieses wesentliche - 1996 sogar per Satzungsänderung neudefinierte - Ziel der BEWAG wurde aber vom Vorstand nicht aktiv verfolgt, sondern von vornherein durch formal und finanziell unzureichende Fördermaßnahmen zur Farce verurteilt. Damit gefährdet der Vorstand die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens."

Der Aktionär Reimar Krause beantragt: "Der Vorstand wird nicht entlastet."

Begründung: "Die BEWAG wildert in branchenfremden Wirtschaftsbereichen, wie Müll, Telekomunikation und Wasser und vernachlässigt ihre eigentliche Aufgaben. Kostendeckende Vergütung von Strom, der aus regenerativen Energie-Erzeugungssystemen stammt, muß Priorität eingeräumt werden. Begründung:

1. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in umweltfreundlichen Strom.

2. Investitionen werden von privaten Unternehmern erbracht.

3. Bei kostendeckender Vergütung von Solarstrom werden 'Grüner Tarif' und'Solarstrombörse' überflüssig.

4. Individuelle Tarifverträge mit einzelnen PV-Anlagenbetreibern, sowie die Verwaltung von 'Grünem Tarif' und 'Solarstrombörse' bedeuten hohen Personal- und somit Kapitalaufwand.

5. Umfragen ergaben, Stromkunden sind bereit, für Strom mehr zu bezahlen, wenn er umweltfreundlich erzeugt wird."

Der Aktionär Gerhard Meyer beantragt: "Der Vorstand wird nicht entlastet."

Begründung: "Es muß umfassend dargelegt werden, wie es zum plötzlichen Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes für Personal Kurt Lange kam und der für Aktionäre schmerzlichen Abfindung in siebenstelliger Höhe. Zumal dies schon der zweite Absturz eines "Gewerkschaftlers" ist. Außerdem ist ein klare Aussage zu der Personalentwicklung der AG nicht erkennbar, da in den Medien sehr unterschiedliche Varianten erscheinen. Wer erfüllt dann die notwendigen Arbeiten, wenn alle Fachleute verschwunden sind; denn vorbei sind die Zeiten als Emil Rathenau noch selbst die Lager von Maschinen kühlte."

Der Aktionär Radin N. Soetarjono beantragt: "Der Vorstand wird nicht entlastet."

Begründung: "Die Bewag hat eine kontraproduktive Investitionspolitik betrieben. Die in den vergangenen Jahren erzielten Erträge des Unternehmens stammten nicht als Ergebnis der klugen Anwendung des finanziellen Polsters, sondern resultierten aus rigorosen Material-, Betriebsmittel- und vor allem Personalersparnissen. Eine erfolgreiche Diversifikationspolitik der Bewag ist nicht nachzuweisen. Die Bewag-Beteiligungen erweisen sich meistens als unrentabel bzw. haben keine lange Lebensdauer. Trotzdem verdoppelte die Bewag im letzten Jahr das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln. Was nutzt eine Verdoppelung der finanziellen Quantität, wenn trotzdem die Qualität (=Börsenwert) des Unternehmens mehr als halbiert wird?"

Der Aktionär Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt: "Der Vorstand wird nicht entlastet."

Begründung: "Für die ‚Weiterentwicklung von dezentralen, rationellen und regenerativen Energie-Erzeugungssystemen und, deren Markteinführung‘ stimmten am 16.12.96 über 99 % der Aktionäre und beauftragten durch diese Satzungsänderung den Vorstand, entsprechend zu handeln. Die seitdem entstandene Solarstrombörse mit ihren Quartalsterminen und für den Antragsteller jeweils ungewissem Börsenausgang paßt nicht in den Bauplanungsablauf, so daß der Großteil der bewilligten Zuschüsse nicht abgerufen wird. Der Vorstand hat sich dafür einzusetzen, daß unser Unternehmen terminunabhängig die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung in Kundenanlagen durch Einspeisevergütungen, die den Einspeisern eine elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung ermöglichen, durchgesetzt wird."

Die Aktionäre Dr. Karl-Adolf Zech und Liebgard Zech beantragen: "Der Vorstand wird nicht entlastet."

Begründung: "Wir erkennen zwar an, dass mit den neuen BEWAG-Tarifen ein Anfang zur Förderung alternativer Energien gemacht ist. Jedoch ist die Propagierung der Auswahlmöglichkeiten und insbesondere der Bedeutung des ‚Umweltstromes‘ durch die BEWAG halbherzig betrieben worden. Die Haushalte sind weitestgehend immer noch nicht darüber informiert. Die von uns erwartete Aufklärung der Verbraucher über die Umwelt- und Risikozusammenhänge bei der zur Auswahl stehenden regenerativen, fossilen und nuklearen Energiegewinnung fand nicht oder nicht im erforderlichen Umfang statt.

Da wir hier den Vorstand in der Pflicht sehen, können wir einer Entlastung nicht zustimmen."


3. Angekündigte Gegenanträge zu Punkt 4 der Tagesordnung: Entlastung des Aufsichtsrates

Der Aktionär Winfried Büchau beantragt: "Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet."

(Die Begründung ist identisch mit den Ausführungen von Herrn Büchau zu Pkt. 2)

Der Aktionär Robert Dietrich beantragt: "Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet."

Begründung: "Als einer der umweltfreundlichsten deutschen Energieerzeuger hat die BEWAG gute Voraussetzungen für die Vermarktung von Ökostrom auch außerhalb Berlins. Auf keinem anderen Sektor hat sie diese Chance. Weder den großen Energieversorgungsunternehmen noch den nachziehenden reinen Ökostromanbietern setzt sie ein glaubwürdiges Profil entgegen. Der Aufsichtsrat hat die Priorität unserer eigenen Satzung nicht erkannt, um vom Vorstand die wirksame Förderung der alternativen Energieversorgung als einzig mögliche Zukunftsperspektive einzufordern. Um die vom Vorstand proklamierte Veränderung vom Stromerzeuger zum Stromverteiler umzusetzen, muß das Unternehmen unverzüglich die Netzstrategien zur vorteilhaften dezentralen Energieerzeugung entwickeln. Die vergangenen Jahre zeigen: Dies kann nur eine neue Unternehmensleitung leisten."

Der Aktionär Reimar Krause beantragt: "Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet."

(Die Begründung ist identisch mit den Ausführungen von Herrn Krause zu Pkt. 2)

Der Aktionär Gerhard Meyer beantragt: "Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet."

Begründung: "Der AR hat eine besondere Pflicht zur Überwachung und Kontrolle des Vorstandes sowie eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den Arbeitnehmern der Gesellschaft. Letzteres haben die Mitglieder nicht erfüllt. In den Betriebsteilen herrscht Verunsicherung und zum Teil lähmendes Entsetzen. Ständig neue Strukturen einzuführen und Horror-Meldungen verstärken dies. So kann eine Gesellschaft keine Leistung mehr erbringen."

Der Aktionär Radin N. Soetarjono beantragt: "Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet."

Begründung: "Die Glaubwürdigkeit des Gremiums wird dadurch geschädigt, dass

1.) Im Jahr 1998 der Aufsichtsrat der Berufung des Herrn Dr. Kurt Lange als Nachfolger des vorzeitig ausscheidenden Herrn Michael Pagels zustimmte, und nun diesem Vorstandsmitglied aus mir unbekannten Gründen nach nur einem Jahr offensichtlich (auch einstimmig?) gekündigt hat.

2.) Das Gremiums seinen Mitgliedern im letzten Jahr ein satzungswidriges AR-Honorar genehmigte.

3.) die Dauer der Hauptversammlung vor einem Jahr unnötigerweise durch die Zweisprachigkeit fast verdoppelt wurde. Selbst bei Daimler-Chrysler und bei Hoechst – Konzernen mit ausländischen Mehrheitsaktionären, aber mit Sitz in Deutschland – werden die Aktionärsversammlungen in Deutsch abgehalten."

Der Aktionär Dr. Gotthard Schulte-Tigges beantragt: "Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet."

Begründung: "Die Glaubwürdigkeit unseres Unternehmens wird dadurch geschädigt, daß dem ab 1. Nov. 99 eingeführten BEWAG-Tarif 'ÖkoPur - Der Umweltstrom' nur eine zeitlich bis zum 31.12.2000 befristete BEWAG-Förderung durch Solarstrombörsen gegenübersteht und durch den Billigtarif 'MuItiConnect - der Mixstrom' Atomstromabnahme angekurbelt wird. Diese Tatsachen konterkarieren das von der BEWAG nach außen getragene Umweltengagement und schädigt damit das Image unseres Unternehmens."

Die Aktionäre Dr. Karl-Adolf Zech und Liebgard Zech beantragen: "Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet."

Begründung: "Der Aufsichtsrat ist im Rahmen seiner Aufsichtspflicht der Aufgabe nicht ausreichend nachgekommen, den Vorstand zu einer offensiven Politik zur Förderung ökologisch unbedenklicher, wirtschaftlich selbsttragender und damit zukunftsfähiger Energiegewinnung verbindlich festzulegen.

Er muß dem Vorstand den Nachweis abfordern, daß die drei BEWAG-Tarife nicht nur Feigenblatt einer ansonsten vergangenheitsorientierten Wirtschaftsweise sind.

Da dies erkennbar nicht im notwendigen Umfang geschehen ist, können wir seiner Entlastung nicht zustimmen."


4. Angekündigter Gegenantrag zu Punkt 5 der Tagesordnung: Glättung des Euro-Betrages des Grundkapitals durch Erhöhung des Grundkapitals sowie die damit verbundene Satzungsänderung

Der Aktionär Gerhard Meyer beantragt: "§ 4 Absatz 1 der Satzung erhält folgende neue Fassung: ‚Das Grundkapital der Gesellschaft.......und ist eingeteilt in 224 220 000 STÜCKAKTIEN."

Begründung: "Da bereits im vorigen Jahr über die ‚Abschaffung‘ dieses antiken Mehrstimmrecht gesprochen und eine Änderung in Aussicht gestellt wurde, sollte es nunmehr durchgeführt werden. Zuordnungen zu Stückaktien der Gruppe A und B werden ersatzlos und ohne Wertausgleich aufgegeben. Die Kleinaktionäre bedanken sich für den mutigen Schritt der Großaktionäre."

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