PRÄAMBEL

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Präambel

In der Erkenntnis,

erlässt die Internationale Solarmobil Föderation (ISF) das nachstehende Technische Reglement gestützt auf Art. 15 lit. e der ISF-Statuten.


Einleitung und Auftrag

Die heutige Umwelt- und Verkehrsproblematik erfordert ein konsequentes Umdenken. Die ISF setzt sich für eine neue Verkehrs- und nachhaltige Energiekultur für das 21. Jahrhundert ein, insbesondere für eine umweltfreundliche Energieversorgung von energieeffizienten, solarelektrisch betriebenen Leichtbaufahrzeugen.

Die ISF und dieses Technische Reglement (TR) versuchen dem heutigen, umweltbelastenden, individuellen Verkehrssystem einen Lösungsansatz zu bieten, welcher die Emissionen massiv reduziert und die irreversible Ausbeutung nicht erneuerbarer Energieträger längerfristig gänzlich vermieden hilft.
Als Antriebsenergie soll zukünftig die umweltverträgliche Solarenergie dienen, um die "Zero-Emission-Vehicles" (ZEV) im Sinne des "California Clean Air Act" einzuführen.
Als Energieproduktionssystem für den Verkehrssektor sollen auch energetisch unnutzbare Autoflächen/Autoabstellflächen, überbaute Strassen, Parkanlagen usw. für solarbetriebene Leichtbaufahrzeuge im Netzverbund benutzt werden, ohne zusätzliches Kulturland für die Energieversorgung des Verkehrssektors zu beanspruchen.

Die Internationale Solarcar Föderation besteht seit 1987 und ist eine im Schweizer Handelsregister eingetragene Vereinigung. Zu den Vereinsstatuten, welche die Beziehungen unter den Solarmobilveranstaltern regeln, soll das nachstehende TR die Durchführung der einzelnen Solarveranstaltungen im Verkehrsbereich regeln.

Dieses TR steht allen Organisatoren von Solarcarveranstaltungen, Solarmobilfahrern und Teilnehmern von Solarcarveranstaltungen auf der ganzen Welt zur Verfügung, sofern sie die Veranstaltungen im Sinne der ISF-Zielsetzung durchführen. Die wichtigsten Grundsätze und notwendigen Begriffe sowie grundlegenden Verfahrensfragen sind hier einheitlich geregelt.

Weitere Vorschriften und detaillierte Bestimmungen können von jedem ISF-Veranstalter als "Besondere Bestimmungen" (BB) zum TR-ISF erlassen werden. Sofern diese BB der ISF-Zielsetzung sowie diesem TR nicht widersprechen und dem ISF-Vorstand rechtzeitig zur Genehmigung unterbreitet und akzeptiert eingereicht wurden, gelten sie als integrierende Bestandteile dieses TR-ISF. Diese BB werden im Teil VIII. als Anhang zum ISF-TR angeführt und numeriert.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Reglementes und möglichst viele Solarcarveranstaltungen in der Zukunft.
Besonderen Dank gebührt den amerikanischen (Sunrayce/ ATdS), australischen(WSC/GSIS), dänischen(SCD), deutschen(BVS/VFS), japanischen(WSRJ) und schweizerischen(STdS/ASEM) Solarmobilverbänden für ihre wichtigen Beiträge und für die Mitarbeit an diesem ISF-Reglement.

Für die Internationale Solarmobil Föderation (ISF)

Howard G. Wilson Präsident (Los Angeles, USA)
Takahiro Iwata Chief Tech. Reg. (Saitama, Japan)
Hans Tholstrup Vizepräsident (Sydney, Australien)
Gallus Cadonau Generalsekretär (Zürich, Schweiz)
Bettina Kosub
Arno Paulus
Media + ESF VPr. (Berlin, Deutschland)

Washington/Zürich, Frühjahr 1996


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