* * *
Die INTERNATIONALE SOLARMOBIL FÖDERATION,
la FEDERATION INTERNATIONALE DE VEHICULE SOLAIRE,
the INTERNATIONAL SOLARCAR FEDERATION (ISF/FIS/ISF)
ist eine gemeinnützige Organisation und setzt sich aus den ihr
angeschlossenen Landes- und Kontinentalverbänden zusammen, welche
Solarmobilveranstaltungen durchführen.
Die Mitgliedsverbände anerkennen sich gegenseitig und organisieren die entsprechenden Solarveranstaltungen selbständig und in eigener Verantwortung im Rahmen dieses Technischen Reglementes der ISF (TR-ISF) .
Die ISF ist eine 1987 offiziell im Handelsregister eingetragene internationale Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Das Generalsekretariat befindet sich in der Regel am Sitz der ISF.
Die ISF bezweckt mit dem Technischen Reglement (TR):
a) die weltweite Förderung, Verbreitung und konkrete Umsetzung von sportlichen und anderen geeigneten Veranstaltungen, um der Sonnenenergie im allgemeinen, Solarmobilen einschliesslich deren Komponenten und solar betriebenen Leichtbaufahrzeugen im Netzverbund sowie im öffentlichen Verkehr, auf dem Wasser und in der Luft zum Durchbruch zu verhelfen, um die Emissionen und den irreversiblen Abbau von Ressourcen entscheidend zu vermindern. Dabei steht die Förderung von alltagstauglichen Solarmobilen im Vordergrund.
b) Weltmeisterschaften, Weltcups, kontinentale und nationale Meisterschaften und andere Solarveranstaltungen mit besonderen Zulassungsbestimmungen zu vergeben und diese weltweit zu koordinieren.
c) Landes- und Kontinentalverbände zur Durchführung von Solarmobilveranstaltungen zu ermuntern. Wo solche Verbände noch fehlen, kann sie mit sinn- und zielverwandten Organisationen zusammenarbeiten.
d) die Förderung von Solarmobilveranstaltungen in allen Ländern mit dazu geeigneten Mitteln, wobei weder Länder, Verbände oder Einzelpersonen noch sonst jemand aufgrund der Landes-, Religions-, Rassen-, Geschlechts- oder Sprachzugehörigkeit oder aus politischen Gründen diskriminiert werden darf.
e) die Überwachung der korrekten Durchführung der Solarveranstaltungen im Rahmen der ISF-Grundbestimmungen.
Jede Vereinigung oder Organisation eines Landes, welche sich im Sinne der ISF-Statuten zur Förderung von Solarveranstaltungen zusammenschliesst, kann einen Landesverband bilden. Die ISF anerkennt in der Regel nur einen Landesverband pro Land.
Innerhalb eines Landes können sich alle regionalen Solarveranstalter, welche die ISF-Zielsetzungen anerkennen, als regionale Veranstalter der ISF anschliessen. Der ISF-Vorstand gibt dem ISF-Kandidaten die entsprechende Unterstützung für die Durchführung einer Veranstaltung und beantragt in der Folge bei der ISF-Generalversammlung (ISF-GV) die Aufnahme des Kandidaten, sofern die Veranstaltung erfolgreich verläuft.
Die Anmeldungen sind an das ISF-Generalsekretariat zu richten: ISF, Postfach 2272, CH-8033 Zürich.
Jeder Veranstalter von Solarcarveranstaltungen sorgt für eine geeignete und zuverlässige Organisation. Um den Organisatoren und den Teams die Teilnahme zu erleichtern, den Ingenieuren und Produzenten die Arbeit zu vereinfachen, den Medien, Behörden und der Öffentlichkeit die Transparenz zu gewährleisten und alle für diese umweltfreundliche Art der sanften und solaren Mobilität zu gewinnen, erlässt die ISF dieses TR, welches weltweit und grundsätzlich für alle Solarcarveranstaltungen Anwendung findet.
Im Rahmen dieses ISF-Reglementes kann jeder Organisator eigene, detailliertere Reglemente und Richtlinien für seine Veranstaltungen erlassen, sofern sie den ISF-Grundsätzen nicht widersprechen. Sie werden nach Genehmigung durch den ISF-Vorstandes als "Besondere Bestimmungen" (BB) im Teil VIII dieses Reglementes integriert und publiziert (vgl. Art. 62).
Die Sicherheit aller Beteiligten, Zuschauer usw. und insbesondere die allgemeine Verkehrssicherheit, geniesst - neben der zweckentsprechenden Sonnenenergieförderung - erste Priorität.
Zu den Anweisungen, Teilnahmebedingungen, Reglementen und ISF-Statuten sowie jenen des Solarcar-Organisators sind sämtliche Sicherheitsbestimmungen über Bau- und Ausrüstung von Fahrzeugen, Verkehrsregeln des jeweiligen Landes und seiner Behörden strikte zu befolgen. Im Rahmen des geltenden Rechts und soweit die ordentlichen Polizeibehörden nicht anwesend sind, üben die Funktionäre des Solarcarveranstalters ihre Tätigkeit im Sinne des nationalen Verkehrsrechts und deren Vollzugsbestimmungen aus.